Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/120: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 · 62 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 20Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisse Vernehmlassung zu Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich Bund/Kantone 2008-2011

tung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) noch keine abschliessende Beurteilung der Wirkungen der NFA möglich ist, kann doch festgestellt werden, dass sich die NFA grundsätzlich bewährt hat. Die getroffenen Annahmen namentlich bei der Dotation der verschiedenen Ausgleichsgefässe des Finanzausgleichs haben sich, wenn das Gesamtvolumen berücksichtigt wird, als verhältnismässig genau erwiesen, auch wenn das Ziel der Haushaltneutralität zulasten der Kantone leicht verfehlt wurde. Auch die «technischen Grundlagen» des Finanzausgleichs haben sich als solid erwiesen. Es gibt Schwachstellen wie beispielsweise die fehlende Regelung über die Fehlerkorrektur oder den sofortigen Wegfall des Härteausgleichs, wenn der Ressourcenindex eines Kantons über 100 Punkte ansteigt. Sie können nun aber behoben werden.

– Wir schliessen uns grundsätzlich der konsolidierten Stellungnahme der Konferenz der

Kantonsregierungen an und gehen bei den einzelnen Fragen nur noch auf Punkte ein, die für unseren Kanton von besonderer Bedeutung sind beziehungsweise wo unsere Meinung von den Anträgen der KdK abweicht.

SG - Der erste Wirksamkeitsbericht musste bereits zwei Jahre nach Einführung der Neuge-

staltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) vorgelegt werden. Daher fehlen die Grundlagen für eine vertiefte Analyse der Wirksamkeit noch weitgehend. Trotzdem erachten den Wirksamkeitsbericht als gute Basis für die notwendigen Entscheide, die im Hinblick auf die nächste Vierjahresperiode zu fällen sind. Die Analysen sind trotz schwieriger Datenlage fundiert, die Erläuterungen zu den einzelnen Themenbereichen sind in ihrer überwiegenden Zahl ausgewogen und die Schlussfolgerungen sind gut nachvollziehbar.

- Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen hat sich bisher bewährt. Aus

den bisherigen Erkenntnissen über die Wirkung des Ausgleichs lässt sich kein Bedarf für eine fundamentale Anpassung der Ausgleichsarchitektur nach der ersten Periode ableiten. Mit einer Änderung der Dotierung der Ausgleichsgefässe oder grösseren Anpassungen bei der Berechnungsweise der einzelnen Instrumente zum jetzigen Zeitpunkt würde man das in langjähriger Arbeit sorgfältig austarierte Gesamtsystem NFA gefährden.

- In den ersten Jahren hat sich gezeigt, dass der neue Finanzausgleich erhebliche An-

forderungen an die Datengrundlagen stellt und anfällig für Fehler ist. Die bisher umgesetzten Massnahmen zur Vermeidung von Fehlern und die Regelung der nachträglichen Korrektur sind wichtig. Das Schwergewicht der Anstrengungen muss auch in den folgenden Jahren auf den korrekten "Betrieb" des Finanzausgleichs, der Beseitigung von technischen Mängeln und die Verhinderung von Fehlern gesetzt werden.

GR – Soweit in der kurzen Zeit von lediglich gut zwei Jahren abschätzbar, hat sich die NFA

bewährt. Das Ziel der Stärkung des Föderalismus konnte ebenso erreicht werden wie das Ziel des Abbaus von Disparitäten zwischen den Kantonen. Gemäss den Erkenntnissen aus dem Wirksamkeitsbericht wurden die ressourcenschwachen Kantone durch die NFA gestärkt, ohne die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der ressourcenstarken Kantone massgeblich einzuschränken. Wir sehen keinen Handlungsbedarf für Korrekturen an der Mechanik der NFA und an der Dotierung der Ausgleichsgefässe. Wir unterstützen in diesem Sinne die Grundhaltung des Bundesrates, welcher sich in der Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich für eine Konstanz des Systems ausspricht.

– Die NFA ist von ausserordentlicher finanz- und staatspolitischer Bedeutung. Sie wurde in

jahrelangen Auseinandersetzungen unter Einbezug des Bundes und sämtlicher Kantone in sehr konstruktiver und fairer Weise erarbeitet. Das NFA-Projekt wies am Zeitpunkt der Volksabstimmung vom November 2004 bereits einen sehr hohen Detaillierungsgrad auf. Die Vorlage wurde von Volk und Ständen mit deutlichem Mehr angenommen. Änderungen in der Mechanik des Finanzausgleichs oder in der Dotierung der Ausgleichsgefässe drängen sich weder aus konzeptioneller noch aus politischer Sicht auf. Sie wären nicht zu legitimieren. Sie würden im Gegenteil das fein austarierte System ins Wanken brin-