Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/144: Änderung der Verordnung vom 14. November 2007 über die Tierzucht · 2 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Direktionsbereich Märkte und Internationales

CH-3003 Bern, BLW, has 31. August 2009

Ergebnisse der Anhörung vom 3. August bis 28. August 2009 betreffend der Änderung der Verordnung vom 14. November 2007 über die Tierzucht (SR 916.310)

Stellungnahme von Kritik

SHL Zollikofen Begrüsst, dass bei den Bienen keine Einzelorganisationen

sondern die Dachorganisation gefördert wird. Erachtet die Förderung von Kryomassnahmen (als eine unter weiteren) zur Erhaltung der gefährdeten Rassen als positiv.

Vereinigung für das Ostfriesische Die Änderungen werden als sinnvoll erachtet

Milchschaf, OFM

Schweizerischer Bauernverband Stimmt den Änderungen zu

Art. 6 Abs. 2

Schweizerischer Fleckviehzucht- Bst. d: auf die Erwähnung der Methode ATM4 soll verzichtet verband ; Arbeitsgemeinschaft werden, deren Vorgehen gilt gemäss ICAR als AT4, es han-Schweizerischer Rinderzüchter; delt sich dabei lediglich um eine bei den schweizerischen Schweizerischer Braunviehzucht- Zuchtorganisationen intern gebräuchliche Verfeinerung der verband; Schweiz. Holsteinzucht- Methode AT4

verband

Art. 8 Abs. 4

suisseporcs Mit der Änderung einverstanden, da Zuchtwertschätzung mit

erheblichem Aufwand verbunden ist

Art. 10 Abs. 2 Bst. b – e, 3 – 5

Schweizerischer Fleckviehzucht- Siehe Art. 6

verband; Arbeitsgemeinschaft

Schweizerischer Rinderzüchter;

Schweizerischer Braunviehzucht-

verband; Schweiz. Holsteinzucht-

verband

Art. 11a Abs. 1

Verband der Schweizerischen Beantragt, die eingesetzten Mittel für die Honigbienenzucht

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Simon Hasler Mattenhofstrasse 5, CH-3003 Bern Tel. +41 323 02 91, Fax +41 31 322 26 34 [email protected] www.blw.admin.ch