Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/144: Änderung der Verordnung vom 14. November 2007 über die Tierzucht · 2 Seiten
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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Direktionsbereich Märkte und Internationales
CH-3003 Bern, BLW, has 31. August 2009
Ergebnisse der Anhörung vom 3. August bis 28. August 2009 betreffend der Änderung der Verordnung vom 14. November 2007 über die Tierzucht (SR 916.310)
Stellungnahme von Kritik
SHL Zollikofen Begrüsst, dass bei den Bienen keine Einzelorganisationen
sondern die Dachorganisation gefördert wird. Erachtet die Förderung von Kryomassnahmen (als eine unter weiteren) zur Erhaltung der gefährdeten Rassen als positiv.
Vereinigung für das Ostfriesische Die Änderungen werden als sinnvoll erachtet
Milchschaf, OFM
Schweizerischer Bauernverband Stimmt den Änderungen zu
Art. 6 Abs. 2
Schweizerischer Fleckviehzucht- Bst. d: auf die Erwähnung der Methode ATM4 soll verzichtet verband ; Arbeitsgemeinschaft werden, deren Vorgehen gilt gemäss ICAR als AT4, es han-Schweizerischer Rinderzüchter; delt sich dabei lediglich um eine bei den schweizerischen Schweizerischer Braunviehzucht- Zuchtorganisationen intern gebräuchliche Verfeinerung der verband; Schweiz. Holsteinzucht- Methode AT4
verband
Art. 8 Abs. 4
suisseporcs Mit der Änderung einverstanden, da Zuchtwertschätzung mit
erheblichem Aufwand verbunden ist
Art. 10 Abs. 2 Bst. b – e, 3 – 5
Schweizerischer Fleckviehzucht- Siehe Art. 6
verband; Arbeitsgemeinschaft
Schweizerischer Rinderzüchter;
Schweizerischer Braunviehzucht-
verband; Schweiz. Holsteinzucht-
verband
Art. 11a Abs. 1
Verband der Schweizerischen Beantragt, die eingesetzten Mittel für die Honigbienenzucht
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Simon Hasler Mattenhofstrasse 5, CH-3003 Bern Tel. +41 323 02 91, Fax +41 31 322 26 34 [email protected] www.blw.admin.ch