Vorlage
Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 105 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 103Fedlex · Vorlage
Pflanzenschutzmittel 916.161
> 1 12.5
4Hinsichtlich der Rückstände in Lebensmitteln muss die Vergleichbarkeit unter den nachstehend angegebenen Werten liegen, wobei Zwischenwerte durch Interpolation einer doppelt logarithmischen Kurve bestimmt werden:
Rückstandsmenge [mg/kg] Differenz in [mg/kg] Differenz in [%]
0.01 0.01100
0.1 0.0550
1 0.2525
> 125
5Werden behandelte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Lebens-, Futtermittel oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs auf Rückstände untersucht, so müssen die Analysemethoden folgende Empfindlichkeitskriterien erfüllen, sofern die Höchstkonzentration oder die vorgeschlagene Höchstkonzentration der Bestimmungsgrenze nicht entspricht:
Höchstkonzentration Bestimmungsgrenze
[mg/kg] [mg/kg]
> 0.5 0.1
0.5–0.05 0.1–0.02
< 0.05 Höchstkonzentration × 0.5
C-2.7 Physikalische und chemische Eigenschaften C-2.7.1 Geeignete FAO-Spezifikation vorhanden
Gibt es eine geeignete FAO-Spezifikation, so ist diese zu erfüllen.
C-2.7.2 Keine geeignete FAO-Spezifikation vorhanden
Gibt es keine geeignete FAO-Spezifikation, so müssen folgende chemische und physikalische Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels gewährleistet sein:
a. chemische Eigenschaften:
Die angegebene und die tatsächliche Wirkstoffmenge im Pflanzenschutzmittel darf während der gesamten Haltbarkeitsdauer höchstens folgende Abweichung aufweisen: