Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 13 Seiten

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Secteur Produits phytosanitaires

26. Oktober 2009

Referenz/Aktenzeichen: 2009-09-24/173 / fel

Erläuterungen zur Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161)

1 Ausgangslage

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dient dem Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen und dem Vorbeugen von Ertragseinbussen in den Kulturen. Aufgrund ihrer Wirkungsweise erfordern diese Produkte ganz besondere Aufmerksamkeit, um bei ihrer Verwendung unannehmbare Risiken für Mensch, Tier und Umwelt auszuschliessen. Die Verwendung und Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln sind derzeit in der Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV, SR 916.161) geregelt.

Die Europäische Gemeinschaft (EG) dürfte noch dieses Jahr eine neue Verordnung über das Inverkehrbrin-

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gen von Pflanzenschutzmitteln in Kraft setzen . Die aktuelle PSMV ist mit den Bestimmungen der heute in der

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EU geltenden Richtlinie 91/414/EWG konform. Um die Konformität der Schweizer Bestimmungen mit jenen der EG aufrecht zu erhalten, wird eine Revision der PSMV auf der Basis der neuen EG-Verordnung vorgeschlagen. Diese Revision geschieht vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse: Eine Reglementierung, die jener der EG entspricht, erleichtert die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln, die in der EG bereits bewilligt sind. Auch der Schutzumfang bei der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln wird auf dem in der EU festgelegten Niveau gehalten.

Es ist derzeit nicht möglich, die Bestimmungen der neuen EG-Verordnung vollständig zu übernehmen: zahlreiche Bestimmungen dieser Verordnung betreffen gemeinschaftliche Verfahren, denen sich die Schweiz ohne spezifische Kooperationsvereinbarung nicht anschliessen kann. Dennoch soll die vorgeschlagene Lösung, in der ein Grossteil der Bestimmungen der Verordnung übernommen wird, den Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung im Rahmen eines Freihandelsabkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich erleichtern.

Auch wenn viele Bestimmungen der geltenden PSMV nicht geändert werden, schlagen wir eine Totalrevision vor, da die vorgenommenen Anpassungen von grosser Tragweite sind. Ausserdem kann so die Struktur der PSMV jener der EG-Verordnung angepasst werden.

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Die neue EG-Verordnung wurden am 24. September 2009 vom Rat angenommen. Sie wurde noch nicht im Amtsblatt der EU publiziert. Die vom Parlament am 13. Januar 2009 verabschiedete Version (EP-PE_TC2- COD(2006)0136) diente als Grundlage für den vorliegenden Entwurf der neuen Pflanzenschutzmittelverordnung.

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Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, ABl. L 230 vom 19.8.1991, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/117/EG des Rates vom 25 Juni 2009, ABl. L 237 vom 9 September 2009, S. 11.