Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/50: Änderung der Bio-Verordnung und der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft · 5 Seiten

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Anhörung zur Bio-Verordnung und zur Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft

Anhörung zur Bio-Verordnung

Das BLW hat zu den Verordnungsänderungen eine Anhörung durchgeführt. Insgesamt werden die

vorgeschlagenen Änderungen, allen voran die Anpassungen an das EG-Recht, begrüsst. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse dargestellt.

Zusammenstellung der wichtigsten, nicht unbestrittenen, Stellung-

nahmen zur Bio-Verordnung

Grundsätze

Stellungnahme Artikel Vorschläge berück- Kurze Begründung der nicht von sich- berücksichtigten Vorschläge tigt?

Art. 3 Die Grundsätze sollten auch für Nein Die Übernahme der Grundsätze  Bio Suisse den Pflanzenbau und die Tierhal- müsste im Rahmen einer Ge- Bio ZH & SH tung übernommen werden. samtrevision der Bio-Verordnung

geschehen. Diese Gesamtrevisi- Bio Grischun

da die Grundsätze von der EU als on haben wir im Rahmen des  Stiftung für Kon- wichtig angesehen werden für die aktuellen politischen Kontextes

sumentenschutz Gleichwertigkeits-Beurteilung. (FHAL-Verhandlungen) aber be- Amt für LW und wusst nicht dieses Jahr gemacht.

Geoinfo, Kt. GR Auch gegenüber aussen wäre es Inhaltlich bieten die EU-

angebracht die Grundsätze breit zu Grundsätze nicht wesentlich mehr  Amt für LW Kt diskutieren und in die Öffentlichkeit als die in der CH Bio-Verordnung

Schwyz zu bringen, was gerade angesichts formulierten Grundsätze, die EU- Lawa der Diskussion um die Direktzah- Grundsätze sind aber deutlich

lungen für den Biolandbau ganz ausführlicher formuliert.

 Bärner Bio Bure wichtig wäre.

 Bio Ticino

 FiBL

 Demeter

 WWF

 WWF Art. 3 Ergänzung eines Grundsatzes, der Nein Grundsätzlich gute Idee, aber für

auf eine Reduktion des Ausstosses die Umsetzung sollten konkrete von CO2 und anderen Treibhausga- Vorschläge gemacht werden könsen hinzielt. nen, damit dieser Grundsatz auch mit Inhalten gefüllt werden kann. Zudem sollte dieser Grundsatz für die gesamte Landwirtschaft Gültigkeit haben, da sonst eine Benachteiligung der Bio-

Produzenten die Folge sein könnte.

2/5 Referenz/Aktenzeichen: 2009-11-26/307 / zoa