Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/50: Änderung der Bio-Verordnung und der Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft · 5 Seiten
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Anhörung zur Bio-Verordnung und zur Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft
Ferkelkastration
Im Herbstpaket 2008 war für die Anhörung ein Vorschlag des BLW enthalten, welcher die Immunokastration als Alternative zur Chirurgischen Kastration der Ferkel erlauben sollte. Die angefragten Kreise waren sich uneinig, ob diese Alternative zur Chirurgischen Kastration biogerecht und von den Konsumenten erwünscht sei. Deshalb wurde dieser Vorschlag vor einem Jahr zurückgezogen. Inzwischen befürworten, mit Ausnahme der Stiftung für Konsumentenschutz, alle (Bio-Organisationen, FiBL, SBV, Tierschutz, Coop, mehrere Kantone) mindestens die befristete Erlaubnis für die Immunokastration. Ebenfalls skeptisch steht der Immunokastration für Bio-Ferkel die EU gegenüber. Da in der EU die chirurgische Kastration der Bio-Ferkel noch bis Ende 2011 erlaubt ist, verspürt die EU noch keinen Druck zum Handeln. Die Schweiz muss daher im Alleingang eine Lösung dieses Themas erarbeiten. Aufgrund dieser politisch heiklen Situation wird deshalb vorgeschlagen, dass die Immunokastration nur im Rahmen eines befristeten Forschungsprojekts angewandt werden kann.
Stellungnahme Artikel Vorschläge berück- Kurze Begründung der nicht von sich- berücksichtigten Vorschläge tigt?
Bio Suisse Art Immunokastration als Übergangs- teilweise Neu besteht die Möglichkeit, im Bio Z & S 16e lösung auf dem Weg zur Ebermast Rahmen von befristeten Praxis- Coop zulassen. versuchen auf Biobetrieben die Demeter Abs 3 Impfung gegen Ebergeruch zu Bärner Bio Bure bewilligen
Bio Ticino Bst c
Amt für LW Kt Gesuche dazu können von wis-
Schwyz senschaftlichen Institutionen beim Lawa BLW eingereicht werden
Service de
l’agriculture NE
FiBL
STS
STVT
SBV
Bio Grischun
Amt für LW und
Geoinfo
Stiftung für Kon- Art Forderung, dass in der Bioprodukti- teilweise Siehe oben; Kompromisslösung,
sumentenschutz 16e on auf die Immunokastration ver- die den Befürworten, den Skeptizichtet wird. kern sowie den Gegnern entge-Abs 3 genkommen soll.
Bst c
Verzicht auf die Definition „Kleinbetriebe“
Der Vorschlag, auf die Definition der Kleinbetriebe zu verzichten und damit die Ausnahme vom Anbindeverbot auf sämtliche Tiere der Rindergattung auszudehnen, solange die RAUS-Bestimmungen eingehalten werden, stösst auf breite Zustimmung. Das FiBL, der STS, der STVT, die Bio-Organisationen sowie der VKCS äussern Bedenken, dass mit dieser Regelung die Schweiz unter das EU-Niveau fällt. Die Abklärungen des BLW haben ergeben, dass die EU keine Probleme mit vorliegendem Vorschlag sieht, auf die Definition der Kleinbetriebe zu verzichten. Der Auslauf auf die Weide gemäss RAUS-System ist zudem immer noch strenger als die Weideanforderungen in der EU-Bio-Verordnung (Die Pflanzenfresser müssen Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten, aber
3/5 Referenz/Aktenzeichen: 2009-11-26/307 / zoa