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Vernehmlassung 2009/62: Revision der Signalisationsverordnung (SSV) im Zusammenhang mit der Einführung von Bahnübergangsanlagen vom Typ «MICRO» · 2 Seiten
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Signalisationsverordnung (SSV)
Änderung vom XXX Anhörungsentwurf: 13.05.2009
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Signalisationsverordnung vom 5. September 19791 wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 4
1Ist das Signal «Strassenbahn» (1.18) angebracht oder sind Andreaskreuze nicht mit Blinklichtsignalen beziehungsweise oder Lichtsignalen ausgerüstet oder blinkt das gelbe Licht einer Lichtsignalanlage, so muss sich der Strassenbenützer selbst vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug naht und der Übergang frei ist.
Art. 93 Abs. 5
1Liegt ein Bahnübergang in einer durch Lichtsignale (Art. 68 - 71) geregelten Verzweigung, kann er in die Lichtsignalanlage einbezogen werden. Drei-Farben-Lichtsignale können bei Bahnübergängen zudem verwendet werden, wenn eine Strasse mit sehr schwachem Verkehr und mit ausreichenden Sichtverhältnissen über eine eingleisige Bahnstrecke führt.
II
Diese Änderung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 741.21
2005–......