Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/69: Änderung der Verordnung vom 14. September 2005 über das eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) · 5 Seiten
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Übersicht
Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der EHB-Verordnung wird in Erfüllung des Auftrages zur Umsetzung des Corporate Governance Berichtes des Bundesrates die EHB-Verordnung mit den vom Bundesrat definierten 39 Leitsätzen in Übereinstimmung gebracht.
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Am 13. September 2006 hat der Bundesrat den Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate Governance Bericht) verabschiedet1. Dieser äussert sich u.a. in 28 Leitsätzen zur rechtlichen Konzeption sowie zur Steuerung und Beaufsichtigung von Organisationen und Unternehmungen des Bundes. Der Nationalrat nahm den Bericht in der Frühjahrssession 2008 zur Kenntnis und verlangte verschiedene Ergänzungen der Leitsätze. In seinem Zusatzbericht vom 25. März 2009 zur Umsetzung der Beratungsergebnisse im Nationalrat prüfte der Bundesrat die Anliegen und ergänzte die Leitsätze auf 392.
Im Corporate-Governance-Bericht geht es in erster Linie um einheitliche Kriterien bei der Auslagerung von verselbständigten Einheiten des Bundes. Rechtsform, Organe, Bundesvertreter, Haftungen, besondere Kompetenzen, strategische Ziele, Kontrolle, Oberaufsicht, Finanzen und Steuern sollen möglichst einheitlich geregelt werden. Mit dem Zusatzbericht hat der Bundesrat zusätzlich die Personalpolitik und das Controlling in diese Liste aufgenommen.
In der Zwischenzeit hat der Bundesrat das EVD beauftragt, die für die Umsetzung des Corporate Governance Berichts notwendigen Anpassungen der Verordnung über das Eidgenössische Hochschulinstitut (EHB) vorzubereiten.
Im Rahmen dieser Revision werden in der EHB-Verordnung die 28 Leitsätze des Corporate-Governance-Berichts sowie die ergänzenden Leitsätze aus dem Zusatzbericht des Bundesrates umgesetzt.
1.2 Rechtliche Aspekte
Das EVD verzichtet vorläufig auf Anträge zu Anpassungen auf Gesetzesstufe. In Artikel 48 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) finden sich zum EHB nur einige grundlegende Bestimmungen, die von einer sehr weit gehenden Delegationsnorm an den Bundesrat begleitet sind. Diese gesetzliche Grundlage entspricht nur beschränkt den Anforderungen an das Legalitätsprinzip und die Delegationsgrundsätze. Dennoch drängen sich keine
1 Bundesblatt Nr. 41, 17. Oktober 2006, S. 8233. 2 Bundesblatt Nr. 16, 21. April 2009, S. 2659.