Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/10: Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 2 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnis der Anhörung

Einzig die Kantone Bern, Jura, Solothurn, St. Gallen und Zürich haben Stellung genommen. Die Kantone Jura und Solothurn waren mit dem Protokollentwurf einverstanden.

Der Kanton Bern hat den Abschluss des Protokolls nicht abgelehnt. Er machte jedoch geltend, dass das vorgesehene Schiedsverfahren Grund für eine Kürzung der Frist zur gütlichen Einigung zwischen den zuständigen Behörden wäre. Die Erstreckung der nach dem OECD Musterabkommen vorgesehenen Frist von 2 Jahren sein nicht gerechtfertigt. Er äusserte zudem Zweifel, ob die in Artikel 26 Absatz 5 vorgesehene Möglichkeit zur Abweichung vom innerstaatlichen Recht als rechtliche Grundlage genügt.

Der Kanton St. Gallen wandte sich nicht gegen den Abschluss des Protokolls. Er machte jedoch unter Hinweis auf seine Stellungnahme zum Protokoll mit Dänemark darauf aufmerksam, dass hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustausches noch verschiedene Fragen im innerstaatlichen Recht der Schweiz zu klären sind.

Der Kanton Zürich hatte nichts einzuwenden gegen den Abschluss des Abkommens. Er begrüsste die Einschränkung der Amtshilfe auf Steuern, die unter das Abkommen fallen und die im Protokoll festgehaltenen Anforderungen an das Ersuchen. Er wies jedoch auf Probleme hin, die sich bei Ersuchen ergeben können, die sich nicht auf Informationen gemäss Absatz 5 beziehen. Der erweiterte Informationsaustausch könne sich negativ auf die Bereitschaft der Steuerpflichtigen zur Information der Steuerbehörden auswirken, da die Unterlagen im Steuerdossier dem Informationsaustausch in jedem Fall zugänglich sind.

Von den Wirtschaftsverbänden haben sich Economie suisse, Swissbanking und die Treuhandkammer zum Abkommensentwurf geäussert. Economie suisse und die Treuhandkammer haben den Abschluss des Protokolls begrüsst.

Swissbanking hat den Abkommensentwurf insgesamt gutgeheissen. Sie hat unter Hinweis auf ihre bisherigen Stellungnahmen gewünscht, dass die Botschaft des Bundesrates zum Informationsaustausch möglichst detailliert ausfällt und hat darauf hingewiesen, dass Fragen hinsichtlich der Durchführung der neuen schweizerischen Politik in diesem Bereich noch der Regelung im innerstaatlichen Recht bedürfen.

2/2

D_DBA Nr. Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. / Fehler! Unbekannter Name für Dokument-Eigenschaft. / 100120 Resultate Anhörung A d.doc