AB-EBV_2012_Vorschriftenentwürfe

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 371 Seiten

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Kapitel: Feste Anlagen Blatt Nr.: 12 N

Abschnitt: Sicherheitsabstände

Artikel: Lichtraumprofil Ausgabe: 01.01.1994

N O R M A L S P U R Masse in mm

LICHTRAUMPROFIL EBV 2

Anwendungsbereich:

– Neuanlagen, Umbauten an bestehenden Anlagen und neu montierte Anlageteile

– Strecken für Kombiverkehr bis Code P60/C60/W50/NT50

– Strecken für Verkehr mit doppelstöckigen Reisezugwagen

Gültig für: Masse der Fahrleitungs-, Stromabnehmer- und unte-R ≥ 250 m ren Bereich sind den ent-Rv ≥ 5'000 m sprechenden Detailzeich-δü ≤ 150 mm nungen zu entnehmen.

δh = ± 30 mm

Bereich 1: Einragungen von bestehenden Anlageteilen müssen registriert sein. Zeit-

weilige Einbauten bis höchstens an die Grenzlinie der festen Anlagen u.U.

zulässig

Bereich 2: Einragungen aufgrund von Typenzulassungen zulässig

Bereich 3: Nach Möglichkeit freizuhaltender Raum

Fortsetzung Blatt Nr. 13 N