Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/123: Änderung von Artikel 119 BV und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Zulassung der Präimplantationsdiagnostik) · 104 Seiten

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Entscheidung, ob es besser sei, ein Leben mit der Behinderung oder Krankheit zu führen, ober aber gar keines. Diese Entscheidung für einen anderen Menschen zu treffen, ist ethisch äusserst problematisch.

- Die Eltern können ihren Wunsch nach einem leiblichen Kind erfüllen, ohne

befürchten zu müssen, dass eine genetische Erkrankung dieses Kindes ihre Belastbarkeit überfordern könnte.71 Aus dieser Perspektive sind denn auch die Eltern zentral die Nutzniesser des Verfahrens. Dieses ist nicht etwa anzuwenden, um dem Kind selbst ein unzumutbares Leben zu ersparen, was ein überaus problematisches Urteil über den Wert oder Unwert dieses Lebens implizieren würde. Erst recht nicht soll die PID im Interesse Dritter durchgeführt werden.72

- Das Verfahren entlastet das betroffene Paar bzw. insbesondere die Frau,

gleichsam eine «Schwangerschaft auf Probe» einzugehen und sich nach einer entsprechenden Pränataldiagnostik möglicherweise für den erheblich belastenderen Abbruch der Schwangerschaft zu entscheiden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass vor allem aufgrund der Möglichkeit einer Fehldiagnose im Rahmen der PID zu einer kontrollierenden pränatalen Untersuchung in der Regel trotzdem geraten wird.

- Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass durch die Zulassung der PID im

Inland den betroffenen Paaren erspart würde, sich im Ausland behandeln lassen zu müssen. Da aufgrund dieses «Tourismus» die PID de facto ohnehin nicht verhindert werden könne, sei es konsequent, das Verbot abzuschaffen.73 Dem ist indessen entgegen zu halten, dass sich die inländische Gesetzgebung nicht an dem orientieren kann, was im Ausland tatsächlich gemacht wird, sondern nur an dem, was gemäss der politischen Mehrheitssbildung in der Schweiz gemacht werden soll.

- Sollten sich darüber hinaus günstige Nebeneffekte für die Gesellschaft

insgesamt, insbesondere für Wissenschaft, Forschung, Medizin und Wirtschaft in der Schweiz einstellen, so wären diese im Rahmen der Gesamtbeurteilung zwar zu begrüssen. Einen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen die Indikation zu einer PID im konkreten Einzelfall dürfen sie indessen gewiss nicht haben und insofern auch nicht die Gestaltung der gesetzlichen Regelung zur PID bestimmen.

71 In diesem Sinne setzt sich der «Verein Kinderwunsch», die Patientenorganisation von und für Paare mit Fruchtbarkeitsstörungen, für die Zulassung der PID bei schweren, unheilbaren Krankheiten ein; www.kinderwunsch.ch/wir/index.html (16.09.2010).

72 Kritische Stimmen bestreiten das: «Die Frage ist jedoch, ob die Präimplantationsdiagnostik tatsächlich als Antwort auf ein artikuliertes Bedürfnis entwickelt wurde, oder ob es sich bei dem Verfahren um eine Art von spin off der modernen Reproduktionsmedizin und Genetik handelt, das sich seine Klienten erst suchen und seinen Anwendungsbereich erst schaffen muss. Obwohl zahlreiche Paare, für deren Kinder ein Erbkrankheitsrisiko besteht, das neue Untersuchungsverfahren begrüssen, stützen verschiedene Beobachtungen die zuletzt genannte Vermutung.» R. Kollek, Präimplantationsdiagnostik. Embryonenselektion, weibliche Autonomie und Recht. Tübingen, Basel: Francke 2000, S. 145 und passim.

73 Vgl. NEK-CNE, Präimplantationsdiagnostik, Stellungnahme Nr. 10/2005, S. 27.