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Vernehmlassung 2010/129: Entwurf eines direkten Gegentwurfs zur Volksinitative «Ja zur Hausarztmedizin» · 2 Seiten
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Bundesbeschluss Entwurf 06.04.2011 über die medizinische Grundversorgung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 1. April 20102 eingereichten Volksinitiative
«Ja zur Hausarztmedizin»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...3,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 117a Medizinische Grundversorgung
1 Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität ein. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung.
2 Der Bund erlässt Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Ausübung dieser Berufe.
3 Soweit es die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung erfordert, kann der Bund Vorschriften erlassen über:
a. die Steuerung und die Koordination der Versorgung und des Aus- und Weiterbildungsangebots;
b. die Gewährleistung der Qualität der Leistungen und deren Abgeltung;
c. den elektronischen Datenaustausch.
4 Der Bund kann die Kantone bei der Entwicklung und Einführung zeitgemässer Versorgungsmodelle beratend unterstützen.
5 Bund und Kantone koordinieren die Vorbereitung und die Umsetzung ihrer Massnahmen.
1 SR 101
2 BBl 2010 2939
3 BBl ... 2011–......