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Vernehmlassung 2010/144: Parlamentarische Initiative 07.419. Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik · 2 Seiten
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Bundesbeschluss über die Familienpolitik Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom …1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert:
Art. 115a Familienpolitik
1 Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie. Er kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen.
2 Bund und Kantone fördern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Sie sorgen insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen.
3 Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, so legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fest. Er kann sich finanziell an den Massnahmen der Kantone beteiligen.
Minderheit (Prelicz-Huber, Gilli, Weber-Gobet)
4 Er legt Grundsätze über die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung durch die Kantone fest; er berücksichtigt dabei die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone.
Art. 116 Abs. 1
1aufgehoben
II
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
1 BBl 2010 ...
2 BBl 2010 ...
3 SR 101 2011–......