Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/78: Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (Eigenmittelverordnung) · 3 Seiten
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Eigenmittelverordnung
1. Zusammenfassung
Vom 14. Juli bis 20. August 2010 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen unter den politischen Parteien, Dachverbänden der Wirtschaft, anderen interessierten Kreisen sowie der FINMA und der SNB (vgl. Liste der 27 Adressaten im Anhang) ein Anhörungsverfahren zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV; SR 952.03) durchgeführt. Insgesamt gingen 16 Stellungnahmen (FDP.Die Liberalen, SP, SVP, Grüne Partei der Schweiz, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Verband der Auslandsbanken in der Schweiz, Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken, SBVg, economiesuisse, FINMA, SNB und vier Nichtadressaten: CS, Treuhandkammer, Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren,
Prof. em. Dr. Hans Geiger) ein.
Die ERV soll revidiert werden, damit die schweizerischen Vorschriften zu den Eigenmitteln und zur Risikoverteilung weiterhin den einschlägigen internationalen Referenzstandards entsprechen und die ersten der im Zuge der Finanzkrise zu Tage getretenen Regulierungsdefizite behoben werden. Im Zug der Revision sollen weiter einzelne Präzisierungen der geltenden Regelung vorgenommen werden, die sich im Verlauf der Anwendung der ERV als wünschenswert erwiesen haben. Schliesslich sah der Entwurf zum Zweck der zeitnahen Überwachung der Eigenmittelausstattung der Institute eine Änderung von Art. 13 ERV (kürzere Periodizität, Kompetenzdelegation an die FINMA zur Festlegung der Modalitäten) vor.
Die Anhörung ergab bezüglich der Anpassung der ERV an die revidierten internationalen Standards mit einer Ausnahme (SVP) nur positive Reaktionen.
2. Wesentliche Ergebnisse
Zur vorliegenden Revision wurden folgende wesentliche Punkte vorgebracht:
Hauptsächlicher Kritikpunkt war der Zeitpunkt der Inkraftsetzung der revidierten Verordnung per 1. Januar 2011, vor allem im Bereich der Eigenmittelunterlegung von Handelsgeschäften und Verbriefungen, wo die entsprechenden Basler Vorschriften erst später in Kraft treten. Von den eingegangenen 16 Stellungnehmenden haben sich acht (SBVg, SNB, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Verband der Auslandsbanken in der Schweiz, economiesuisse, FDP, SVP, CS) für eine Einhaltung des internationalen Basler Fahrplans ausgesprochen. Als Gründe wurden drohende Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Banken genannt.
Vier Stellungnehmende (VHV, Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, SBVg, economiesuisse) schlugen vor, für den Fall des Festhaltens am Inkraftsetzungstermin geeignete Übergangsbestimmungen vorzusehen.
Weiter haben sich acht Stellungnehmende (SP, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, Verband der Auslandsbanken in der Schweiz, Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken, SBVg, CS, Treuhandkammmer) dafür ausgesprochen, dass Periodizität und Modalitäten der Berichterstattung wie bislang in der ERV geregelt bleiben und entsprechend auf die Änderung von Art. 13 ERV verzichtet wird.
Die CS schlug schliesslich vor, den infolge Zeitablaufs gegenstandslos gewordenen
Art. 125 ERV aufzuheben.