Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/9: Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 2 Seiten
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Ergebnis der Anhörung
Einzig die Kantone Aargau, Bern, Genf, Jura, Solothurn, St. Gallen, und Zürich haben
Stellung genommen. Die Kantone Aargau, Bern, Genf und Jura waren mit dem Protokollentwurf einverstanden.
Der Kanton Solothurn war mit dem Abschluss des Protokolls einverstanden, wies jedoch darauf hin, dass im Bericht nicht klar hervorgeht, ob die gesamte norwegische Rente unter das beschränkte Besteuerungsrecht des Quellenstaates fällt oder nur jener Teil, der im Zusammenhang mit der früheren beruflichen Tätigkeit steht.
Der Kanton St. Gallen wandte sich nicht gegen den Abschluss des Protokolls. Er machte jedoch unter Hinweis auf seine Stellungnahme zum Protokoll mit Dänemark darauf aufmerksam, dass hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustausches noch verschiedene Fragen im innerstaatlichen Recht der Schweiz zu klären sind.
Der Kanton Zürich begrüsste die Einschränkung der Amtshilfe auf Steuern, die unter das Abkommen fallen, die im Briefwechsel festgehaltenen Anforderungen an das Ersuchen und die Anwendung auf Steuerjahre nach Inkrafttreten des Protokolls. Er bedauerte dagegen, dass die übliche Protokollbestimmung lediglich Gegenstand eines Briefwechsels ist und dass Aufsichtsbehörden nicht von der Einsicht in die übermittelten Informationen ausgeschlossen sind. Er wies zudem darauf hin, dass die Verfahrensrechte in Bezug auf die Amtshilfe in einer Verordnung verankert werden sollten. Hinsichtlich der Bankinformation hätte er einen Wortlaut vorgezogen, der klar vorsieht, dass nur die zuständige Behörde gemäss Abkommen (d.h. für die Schweiz die ESTV) solche Ersuchen stellen kann. Hinsichtlich der Ruhegehälter machte der Kanton Zürich auf Probleme bei der Anwendung der vereinbarten Anrechnung der norwegischen Steuer aufmerksam und wünschte, dass bei künftigen DBA-Verhandlungen im Fall der Einräumung eines Besteuerungsrechts des Quellenstaates an der Freistellungsmethode festgehalten und lediglich eine sog. subject-to-tax Klausel vorgesehen werde. Unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte war er mit dem Abschluss des Protokolls einverstanden.
Von den Wirtschaftsverbänden haben sich Swissholdings, Swissbanking und die Treuhandkammer zum Abkommensentwurf geäussert. Swissholdings und die Treuhandkammer haben den Abschluss des Protokolls begrüsst.
Swissbanking hat den Abkommensentwurf insgesamt gutgeheissen. Sie hat gewünscht, dass die Botschaft des Bundesrates zum Informationsaustausch möglichst detailliert ist, insbesondere hinsichtlich der Garantie des Rechtsweges, der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln, der Identifikation der betroffenen Person und des Informationsinhabers sowie dem Zeitpunkt der Anwendbarkeit. Sie hat darauf hingewiesen, dass Fragen hinsichtlich der Durchführung der neuen schweizerischen Politik im Bereich des Informationsaustausches noch der Regelung im innerstaatlichen Recht bedürfen.
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