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Vernehmlassung 2010/9: Bericht über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Abkommens mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 8 Seiten

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Originaltext

Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des Protokolls, unterzeichnet am 7. September 1987 in Bern, geändert durch das am 12. April 2005 in Oslo unterzeichnete Protokoll

Der Schweizerische Bundesrat

und

die Regierung des Königreichs Norwegen,

vom Wunsch geleitet, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und das Protokoll, unterzeichnet am 7. September 1987 in Bern, geändert durch das am 12. April 2005 in Oslo unterzeichnete Protokoll (nachfolgend als «das Abkommen» beziehungsweise «das Protokoll» bezeichnet), zu ändern,

haben Folgendes vereinbart:

Art. I

Artikel 10 Absatz 2 (Dividenden) des Abkommens wird aufgehoben und durch folgenden Absatz ersetzt:

«2. Diese Dividenden können jedoch auch in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person ist, 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden nicht übersteigen. Diese Dividenden sind jedoch von der Steuer im erstgenannten Staat befreit, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die unmittelbar über mindestens 10 Prozent des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt.»

2009–2317