Vorlage (Variante 1)
Vernehmlassung 2011/120: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Risikogewichtung für Wohnliegenschaften) · 2 Seiten
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Eigenmittelverordnung
3.4 Landwirtschaftsliegenschaften in der Schweiz, 75 % 100 %
über zwei Drittel des Verkehrswertes
3.5 Büro-, Geschäftshäuser und multifunktionale 75 % 100 %
Gewerbeobjekte, bis zur Hälfte des Verkehrswer-
tes
3.6 Grossgewerbliche und industrielle Objekte, bis ein 75 % 100 %
Drittel des Verkehrswertes
3.7. Übrige Liegenschaften 100 %
II
Diese Änderung tritt am 1. März 2012 in Kraft.