Vorlage (Variante 1)

Vernehmlassung 2011/120: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Risikogewichtung für Wohnliegenschaften) · 2 Seiten

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Eigenmittelverordnung

3.4 Landwirtschaftsliegenschaften in der Schweiz, 75 % 100 %

über zwei Drittel des Verkehrswertes

3.5 Büro-, Geschäftshäuser und multifunktionale 75 % 100 %

Gewerbeobjekte, bis zur Hälfte des Verkehrswer-

tes

3.6 Grossgewerbliche und industrielle Objekte, bis ein 75 % 100 %

Drittel des Verkehrswertes

3.7. Übrige Liegenschaften 100 %

II

Diese Änderung tritt am 1. März 2012 in Kraft.