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Vernehmlassung 2011/124: Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge · 2 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge (Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und des Parlamentsgesetzes)
vom …
Die Bundesversammlug der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 19972
Ingress
gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung3,
...
Art. 7a Abs. 2 Bst. b, c, d und Abs. 3 (neu)
2 Ebenfalls selbstständig abschliessen kann er völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite. Als solche gelten namentlich Verträge, die:
b. dem Vollzug von Verträgen dienen, die von der Bundesversammlung genehmigt worden sind und lediglich die im Grundvertrag bereits festgelegten Rechte, Pflichten oder organisatorischen Grundsätze näher ausgestalten;
c. Aufgehoben
d. sich an die Behören richten und adminitrativ-technische Fragen regeln.
3 Nicht als völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite gelten namentlich Verträge, die:
1BBl 2011 …
2 SR 172.010
3 SR 101 2011–1472