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Vernehmlassung 2011/124: Bundesgesetz über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge · 2 Seiten

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Bundesgesetz Entwurf über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge von beschränkter Tragweite und über die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge (Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und des Parlamentsgesetzes)

vom …

Die Bundesversammlug der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 19972

Ingress

gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung3,

...

Art. 7a Abs. 2 Bst. b, c, d und Abs. 3 (neu)

2 Ebenfalls selbstständig abschliessen kann er völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite. Als solche gelten namentlich Verträge, die:

b. dem Vollzug von Verträgen dienen, die von der Bundesversammlung genehmigt worden sind und lediglich die im Grundvertrag bereits festgelegten Rechte, Pflichten oder organisatorischen Grundsätze näher ausgestalten;

c. Aufgehoben

d. sich an die Behören richten und adminitrativ-technische Fragen regeln.

3 Nicht als völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite gelten namentlich Verträge, die:

1BBl 2011 …

2 SR 172.010

3 SR 101 2011–1472