Vorlage

Vernehmlassung 2011/129: 10.470 Pa.Iv. Raumplanerische Rahmenbedingungen für die Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe (von Siebenthal)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Bundesgesetz über den Wald Vorentwurf (Waldgesetz, WaG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 4. Oktober 19913 über den Wald wird wie folgt geändert:

2. Kapitel: Schutz des Waldes vor Eingriffen

2. Abschnitt: Wald und Raumplanung

Art. 13a (neu) Forstliche Bauten und Anlagen

1 Forstliche Bauten und Anlagen, wie Forstwerkhöfe, gedeckte Energieholzlager und Waldstrassen, dürfen mit behördlicher Bewilligung nach Artikel 22 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 19794 errichtet oder geändert werden.

2 Voraussetzung einer Bewilligung ist, dass

a. die Bauten und Anlagen der lokalen Bewirtschaftung des Waldes dienen,

b. für diese der Bedarf ausgewiesen, der Standort zweckmässig und die Dimensionierung den örtlichen Verhältnissen angepasst ist, und

c. keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

3 Die übrigen Voraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1BBl 2012 ...

2BBl 2012 ...

3 SR 921.0

4 SR 700 20..–......