Vorlage
Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Der Bundesbeschluss vom 6. März 20002 über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 und 3 (neu)
1Für die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen wird ein Verpflichtungskredit von 1,515 Milliarden Franken (Preisstand Okt. 1998) bewilligt.
3Das UVEK wird ermächtigt, für die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2028 zu Lasten des Kredits Lärmsanierung der Eisenbahnen Personalausgaben für durchschnittlich 680 Stellenprozente resp. 13 Millionen Franken (Preisstand Okt. 1998 inkl. Arbeitgeberbeiträge und familienergänzende Kinderbetreuung) zu finanzieren.
II
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
SR ..........
1 BBl 2012 ...
2 BBl 2000 4802 2012–......