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Vernehmlassung 2011/50: Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen · 4 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom .............1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 24. März 20002 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen wird wie folgt geändert:
Titel
Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE)
Art. 1 Gegenstand
1Dieses Gesetz regelt in Ergänzung zum Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 19833 die Lärmsanierung der Eisenbahnen durch Massnahmen:
a. an Schienenfahrzeugen;
b. an der Fahrbahn;
c. auf dem Ausbreitungsweg des Schalls ;
d. an bestehenden Gebäuden.
2Es regelt zudem die Investitionsförderung für besonders lärmarme Technologien.
Art. 2 Abs. 1 und 2
1Der Lärmschutz soll in erster Linie durch Massnahmen an Schienenfahrzeugen und durch Massnahmen an der Fahrbahn erreicht werden.
2Soweit diese Massnahmen nicht ausreichen, sind Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls zu treffen.
AS .............
1 BBl ..............
2 SR 742.144
3 SR 814.01
2012–......