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Vernehmlassung 2011/54: 08.458 Parlamentarische Initiative. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung · 4 Seiten

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Schweizerische Strafprozessordnung Vorentwurf (Strafprozessordnung, StPO) (Verdeckte Ermittlung)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom …1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

I

Die Strafprozessordnung3 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 285a (neu)

5. Abschnitt: Verdeckte Ermittlung

Art. 285a (neu) Begriff

Verdeckte Ermittlung liegt vor, wenn Angehörige der Polizei oder Personen, die vorübergehend für polizeiliche Aufgaben angestellt sind, unter Verwendung einer auf Dauer angelegten, durch Urkunden abgesicherten falschen Identität (Legende) und indem sie durch aktives, zielgerichtetes Verhalten zu Personen Kontakte knüpfen und ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauen, in ein kriminelles Umfeld einzudringen versuchen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären.

Gliederungstitel vor Art. 286

Aufgehoben

Art. 288 Abs. 1 und 2

1 Die Polizei stattet verdeckte Ermittlerinnen oder Ermittler mit einer Legende aus.

2Betrifft nur den französischen Text

1BBl 2011 ...

2BBl 2011 ...

3 SR 312.0

…–......