Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/67: Revision der Gebührenverordnung ASTRA (GebV-ASTRA) · 2 Seiten

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27.07.2011

Erläuterungen zur Änderung der Gebührenverordnung ASTRA

1. Vorbemerkungen

Der Bund informiert aktiv, regelmässig und unentgeltlich über die wichtigsten Kennzahlen aus dem Bereich des Strassenverkehrs. Das ASTRA erstellt zu diesem Zweck beispielsweise die Strassenverkehrsunfall-Statistik mit einer Vielzahl von Standardauswertungen, die auch online zur Verfügung gestellt wird. Das Bundesamt für Statistik stellt auf seinem Internetportal unter anderem eine Statistikdatenbank (STAT-TAB) zur Verfügung, mit welcher die wichtigsten Unfalldaten interaktiv miteinander verknüpft und ausgewertet werden können.

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Für darüber hinaus gehende Dienstleistungen, die durch die Weiterentwicklung von MISTRA und die Einführung eines Strassenverkehrsunfall-Registers möglich werden, werden Gebühren erhoben, die in

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der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen (GebV-ASTRA) festzulegen sind.

Davon nicht betroffen sind Spezialauswertungen, die das ASTRA auf Anfrage hin erstellt. Diese können schon heute gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c GebV-ASTRA nach Zeitaufwand bemessen werden.

1.1 Strassenverkehrsunfall-Statistik

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Gestützt auf die Verordnung über das Strassenverkehrsunfall-Register (SURV) ist das ASTRA insbesondere zuständig für die Führung des Auswertungsregisters und das Erstellen der Strassenverkehrsunfall-Statistik. In dieser Funktion entwickelt und betreibt das ASTRA Fachanwendungen zur Auswertung von Strassenverkehrsunfällen. Diese dienen der Unfallursachenforschung und liefern wichtige Hinweise für das Treffen und Überprüfen von Massnahmen zur Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit.

1.2 Verkehrsmonitoring

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Gestützt auf die Statistikerhebungsverordnung (Ziff. 178 des Anhangs) ist das ASTRA zuständig für die Führung und das Erstellen der Strassenverkehrs-Statistik. In dieser Funktion entwickelt und betreibt das ASTRA Fachanwendungen zur Auswertung des Strassenverkehrs. Diese dienen der Verkehrsforschung und liefern wichtige Hinweise für das Treffen und Überprüfen von Massnahmen zur Verbesserung des Strassenverkehrs und der entsprechenden Bauwerke.

2. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 5 Abs. 1

Vom Grundsatz der kostenlosen Abgabe von Daten aus MISTRA für den Eigengebrauch soll in zwei Fällen abgewichen werden: bei der Abgabe der Jahresdaten aus dem Strassenverkehrsunfall-Register und beim Zugang auf diese Daten über eine spezielle Fachanwendung. In diesen Fällen sind Gebühren für die Abgabe des jeweiligen Datensatzes bzw. für die Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf die entsprechende Anwendung vorgesehen (vgl. unten Ziff. 3.12 - 3.14 des Anhangs).

Dritte, welche im Auftrag des ASTRA (Art. 17 Abs. 1 SURV) Unfalldaten auswerten, bzw. Forschung betreiben, erhalten die dazu nötigen Datensätze und Zugriffsberechtigungen vom ASTRA unentgeltlich.

Anhang, Ziff. 3 (Überschrift)

Auskünfte können nicht nur aus den Registern des Strassenverkehrs, sondern auch aus MISTRA erfolgen, weshalb die Überschrift entsprechend ergänzt wird.

1 Managementinformationssystem Strasse und Strassenverkehr