Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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Ausgangslage

Um dem Verlust an Biodiversität national und global entgegenzutreten, nahm das schweizerische Parlament am 18. September 2008 die Erarbeitung einer Strategie Biodiversität Schweiz (SBS)in die Legislaturplanung 2007–2011 auf. Mit Bundesratsbeschluss vom 1. Juli 2009 wurde in der Folge das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) damit beauftragt, eine Strategie Biodiversität Schweiz zu erarbeiten.

Mit Bundesratsbeschluss vom 16. September 2011 ermächtigte der Bundesrat das UVEK aufgrund des Antrags vom 1. September 2011 bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten Organisationen ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Strategie Biodiversität Schweiz durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist lief bis 16. Dezember 2011.

Der Entwurf der Strategie Biodiversität Schweiz, welcher in Vernehmlassung ging, umfasst zehn Ziele in den folgenden Themenbereichen:

1. Nachhaltige Nutzung der Biodiversität in den Sektoren Waldwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd und

Fischerei, Tourismus, Sport und Freizeit, Verkehr, Erneuerbare Energien sowie Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes

2. Schaffung einer ökologischen Infrastruktur bestehend aus Schutz- und Vernetzungsgebieten

3. Verbesserung des Zustands von stark gefährdeten Arten

4. Erhaltung der genetischen Vielfalt

5. Überprüfung von finanziellen Anreizen bezüglich schädigender Auswirkungen auf die Biodiversi-

tät

6. Erfassung von Ökosystemleistungen

7. Generierung und Verteilung von Wissen

8. Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum

9. Verstärkung des internationalen Engagements

10. Überwachung von Veränderungen der Biodiversität

Diese Ziele müssen in einem Aktionsplan konkretisiert werden, dessen Massnahmen gemeinsam mit denjenigen Partnern zu definieren sind, welche die Umsetzung letztlich zu vollziehen haben. Der Aktionsplan wird ferner die Gesetzesänderungen präzisieren, die für eine Umsetzung der Strategie erforderlich sind, sowie Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen.

Die Handlungsfelder, in denen Massnahmen ergriffen werden müssen, sind in der Strategie benannt. Zu einem grossen Teil gilt es, bereits eingeleitete oder vorgesehene Massnahmen in den einzelnen Sektoren zu optimieren und insbesondere die Koordination zu stärken.

Der Aktionsplan soll innerhalb von achtzehn Monaten nach Verabschiedung der Strategie durch den Bundesrat vorliegen.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Vernehmlassungsunterlagen wurden insgesamt an 132 Adressaten versandt. Geäussert haben sich im Rahmen der Vernehmlassung insgesamt 147 Teilnehmende. 8 aus politischen Parteien, alle 26 Kantone und 5 Direktorenkonferenzen, 8 aus gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft, die restlichen stammen aus Umweltorganisationen, aus Gemeinden und Städten, aus der Landwirtschaft, aus Wald- und Holzwirtschaft, aus der übrigen Wirtschaft, aus Organisationen, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften, Interessengemeinschaften, Schulen und Institutionen, aus Wissenschaft und Forschung und Privatpersonen.