Vorlage

Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 127 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 105Fedlex · Vorlage

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Schiffbauverordnung AS 20XX

Anhang zu den Ausführungsbestimmungen zur Anhang: G

Schiffbauverordnung Zu Art.: 2

Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Blatt: 2

Abschnitt:

Artikel: Begriffe Ausgabe: Jan. 2013

1.4.4 Massnahmen zur Korrektur aufzeigen:

a. in der Auslegung einer Einrichtung oder Anlage (Bsp.: Redundanzen/Notsysteme, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, Überwachungseinrichtungen und Alarme, die einen eingeschränkten Betrieb ermöglichen etc.)

b. in den betrieblichen Massnahmen eines Systems (Bsp.: Inbetriebnahme des Notsystems, Überführung in den eingeschränkten Betrieb)

1.4.5 eine Zuverlässigkeits-/Gefährdungsbeurteilung für die Einrichtungen,

Anlagen und Komponenten beinhalten.

1.5 Die Ergebnisse der Risikoanalyse müssen durch einen Test überprüft

und dokumentiert werden können.