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Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 127 Seiten

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Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Schiffbauverordnung AS 20XX

Vorwort:

Diese Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Schiffbauverordnung gliedern sich in zwei Teile:

Der erste Teil (Teil I) umfasst die allgemeinen Ausführungsbestimmungen, welche für alle Fahrgastschiffe, die in den Geltungsbereich der Schiffbauverordnung fallen, gelten.

Der zweite Teil (Teil II) enthält spezifische Ausführungsbestimmungen, die über den ersten Teil hinaus auf Fahrgastschiffe anwendbar sind, die mit besonderen Energieträgern (BE) betrieben werden.