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Vernehmlassung 2011/83: Änderung der Energieverordnung (EnV) - KEV: Anpassung der Vergütungssätze · 6 Seiten
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Verordnung 730.01
Der Referenzstandort Schweiz beinhaltet folgende vier Merkmale:
Inbetriebnahme bis 29.2.2012 ab 1.3.2012
Mittlere Windgeschwindig- 4.5 m/s 5.0 m/s
keit auf 50 m über Grund
Höhenprofil logarithmisch logarithmisch
Weibull-Verteilung mit k = 2.0 k = 2.0
Rauigkeitslänge l = 0.1 m l = 0.1 m
Das Bundesamt wird beauftragt, die detaillierte Berechnung des Referenzertrags in einer Richtlinie zu regeln.
3.5 Zu erfassen ist die Elektrizitätsmenge (Nettoproduktion) als Differenz zwi-
schen der Produktion direkt am Stromerzeuger (Bruttoproduktion) und dem Eigenverbrauch der Energieanlage (Hilfsspeisung). Die Erfassung hat durch direkte Messung oder durch Berechnung zu geschehen, wobei Letztere auf gemessenen Werten beruhen muss.