Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/83: Änderung der Energieverordnung (EnV) - KEV: Anpassung der Vergütungssätze · 6 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Der Bundesrat fördert seit 2009 die Produktion von erneuerbarer Energie mit dem Instrument der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). In dieser Zeit konnten viele Projekte gefördert und wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Gleichzeitig wurden sowohl Handlungsbedarf als auch - möglichkeiten erkannt.
Das Bundesamt für Energie BFE hat in den letzten Monaten die Vergütungssätze sämtlicher KEV-Technologien geprüft. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sollen die KEV-Vergütungssätze in den Anhängen 1.1 – 1.5 der Energieverordnung (EnV) wo nötig angepasst werden. Gestützt auf Artikel 3e EnV beabsichtigt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die KEV-Vergütungssätze bis im Frühjahr 2012 anzupassen. Dazu ist eine Änderung der EnV erforderlich.
1.2 Gegenstand
Die Ergebnisse umfangreicher Arbeiten zur Überprüfung der KEV-Vergütungssätze im Frühling/Sommer/Herbst 2011 zeigten, dass aktuell nur wenige Anpassungen der Vergütungssätze erforderlich sind: Bei Windanlagen soll der Minimalsatz um 5 Rp./kWh abgesenkt, der Maximalsatz um 3 Rp./kWh erhöht werden. Bei den Photovoltaik-Anlagen sanken die Kosten im Laufe des Revisionsprozesses rasch, so dass die geplante ordentliche Absenkung kurzfristig auf die Anhörung nochmals um rund 10%, also total auf ca. 18% erhöht werden konnte. Bei WKK-Anlagen mit Holz wird der Holzbonus bei kleineren Leistungen leicht angehoben. Die übrigen Vergütungssätze bleiben unverändert.
1.3 Zum Anhörungsverfahren und -teilnehmer (Übersicht)
Die vorliegende Änderung der EnV betrifft ausschliesslich die Festlegung der KEV-Vergütungssätze. Gemäss Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes (VIG) kann das Departement zu Vorhaben von untergeordneter Tragweite eine Anhörung der betroffenen Kreise durchführen. Um die Aktualität der Anpassungen gewährleisten zu können, wurde ein verkürztes Verfahren in Form einer konferenziellen Anhörung durchgeführt.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 25. Oktober 2011 eine konferenzielle Anhörung zur Verlängerung der Übergangsfrist durchgeführt. Das Protokoll dieser Anhörung ist integraler Bestandteil des vorliegenden Ergebnisberichts und findet sich im Anhang. Die Betroffenen hatten zudem Gelegenheit, sich bis zum 5. November 2011 schriftlich zu den Änderungen zu äussern. Die Stellungnahmen fielen sehr unterschiedlich aus. Kapitel 2 fasst die Ergebnisse der konferenziellen Anhörung zusammen.