Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/124: Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts · 68 Seiten
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5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Der vorliegende Gesetzesentwurf ist vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Als Signatarstaat insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention hat die Schweiz die entsprechenden Bestimmungen umzusetzen und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht zu übernehmen. Alle Steuerstrafverfahren verweisen auf das VStrR. Damit wird die konsequente Respektierung der strafrechtlichen Grundsätze im Verfahren, die strafrechtlichen Garantien für die Beschuldigten, die klare Bezeichnung der zur Verfügung stehenden Untersuchungsmassnahmen sowie die Verhältnismässigkeit deren Einsatzes sichergestellt.
5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Die Vorlage sieht keine Ausgaben vor, die unter die Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) fallen.