Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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Verweise auf andere Stellungnahmen:

− BL schliesst sich der Stellungnahme der GDK an und geht nur auf die wesentlichsten Punkte ein. Auch BE schliesst sich im Wesentlichen der Stellungnahme der GDK an.

− CCTRM und OrTra Ge übernehmen die Stellungnahme von SVMTRA.

− SIWF verzichtet auf eine Stellungnahme und verweist auf die Stellungnahme der FMH.

− SVPL schliesst sich bezüglich den einzelnen Artikeln sowohl der Stellungnahme von SBK als auch der GDK an.

− KFH verweist für Detailaspekte auf die Stellungnahmen der FKG-KFH und die Stellungnahmen der einzelnen Fachhochschulen. BFH verweist auf die Stellungnahme der KFH.

2.2 Auswertungsgrundsätze

Der Bericht fasst die Inhalte der Stellungnahmen zusammen. Angesichts der grossen Bandbreite und Anzahl der Antworten wird im Interesse der Übersichtlichkeit auf eine Wiedergabe der Begründung und der Argumentation im Einzelnen verzichtet. Auf konkrete Textvorschläge wird entweder verwiesen oder sie werden zitiert.

Die Rückmeldungen werden nach den folgenden Kategorien geordnet: Kantone und interkantonale Konferenzen; Parteien; Wirtschaft; Berufsverbände; Bildungsbereich; Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen; Patienten/Konsumenten; Versicherungen; Varia. Die Zuordnung der Vernehmlassungsteilnehmenden zu den einzelnen Kategorien ist im Anhang 4 aufgeführt.

Die verweisenden Vernehmlassungsteilnehmenden werden nur dann gesondert erwähnt, wenn sie neben dem allgemeinen Verweis eine eigene Stellungnahme abgegeben haben.

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind in Kapitel drei des vorliegenden Berichts zusammengefasst. Eine Auflistung der Rückmeldungen zu einzelnen Artikeln findet sich in Kapitel 4.

3. Zusammenfassung der Ergebnisse

Der VE-GesBG wird von nahezu allen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst und insgesamt positiv bewertet. Die Analogie zum MedBG wird, soweit sich die Vernehmlassungsteilnehmenden dazu äussern, grundsätzlich begrüsst.

Die Bestimmungen zu Akkreditierung und Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie zur Gleichbehandlung von Pflege HF und FH in Bezug auf die Berufsausübungsbewilligung werden weitgehend begrüsst.

Zahlreiche Stellungnahmen fordern, dass die Berufspflichten für alle Berufsangehörigen gelten sollen und dass die Bestimmung zur Weiterbildung analog zum MedBG konkretisiert werden solle.

Breite Unterstützung fand die Anknüpfung der Berufsausübungsbewilligung an der privatwirtschaftlichen Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende forderten jedoch - insbesondere im Hinblick auf die Berufspflichten und eine Registrierungspflicht - die Ausweitung des Geltungsbereichs einerseits auf Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sowie andererseits auf Personen unter fachlicher Aufsicht.

Breit gefordert wird auch die Aufnahme weiterer Gesundheitsberufe der Fachhochschulstufe sowie der Höheren Berufsbildung, teilweise auch der Grundbildung. So wird die Aufnahme weiterer Berufe gefordert, die an Fachhochschulen vermittelt werden (z.B. Optometrie, Osteopathie, Medizinisch-technische Radiologie, Logopädie, Psychomotorik, Soziale Arbeit usw.). Ausserdem verlangen diverse Kantone und insbesondere Berufsverbände von Gesundheitsberufen aus dem Tertiär-B-Bereich ebenfalls schweizweit einheitliche Regelungen zur Berufsausübung für die jeweiligen Berufe (z.B. Rettungssäni-