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Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten

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Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen

Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart

im Biozidprodukt in

der Form, in der es in

Verkehr gebracht wird

Behandlung geschützt oder auf undurchlässigem, hartem Untergrund gelagert werden muss, um direktes Austreten in den Boden oder in Wasser zu verhindern, und dass austretendes Produkt zwecks Wiederverwendung oder Beseitigung aufgefangen werden muss,

3. Produkte dürfen nur dann für die Behandlung von Holz im Freien oder dem Wetter ausgesetztem Holz verwendet werden, wenn anhand von Daten nachgewiesen wird, dass das Produkt den Anforderungen nach den Artikeln 11 und 17 VBP – gegebenenfalls unter Anwendung geeigneter Risikominderungsmassnahmen – entspricht.

Thiacloprid (Z)-3-(6-Chlor-3- 975 g/kg 1. Januar 2010 31. Dezember 8 Bei der Prüfung eines Gesuchs auf Zulassung eines pyridylmethyl)- 1,3- 2019 Produkts nach den Artikeln 11 und 17 VBP bewerten thiazolidin-2- die BS erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt ylidencyanamid die Populationen, die dem Produkt ausgesetzt sein EG-Nr.: entfällt könnten und die Verwendungs-/Expositionsszenarien, CAS-Nr.: 111988- 49-9 die bei der Risikobewertung der EU nicht repräsentativ

berücksichtigt wurden.

Vor der Erteilung von Produktzulassungen durch die AS bewerten die BS die Risiken und stellen an-

schliessend sicher, dass geeignete Massnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken getroffen oder besondere Bedingungen auferlegt werden.

Es dürfen nur Produkte zugelassen werden, für die im Gesuch nachgewiesen wird, dass die Risiken auf ein vertretbares Mass vermindert werden können.

Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

1. aufgrund der Feststellungen während der Risikobe-