Vorlage

Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Biozidprodukteverordnung vom 18. Mai 20051 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt:

a. das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und behandelten Waren; dazu regelt sie für Biozidprodukte und für Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten namentlich:

1. die Zulassungsarten, einschliesslich der Anerkennung von Zulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und von Unionszulassungen sowie des Parallelhandels mit Biozidprodukten,

2. die Zulassungsverfahren,

3. den Schutz und die Verwendung von Daten von Eigentümerinnen aus früheren Gesuchen zugunsten von späteren Gesuchstellerinnen,

4. die Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und das Sicherheitsdatenblatt;

b. besondere Aspekte des Umgangs mit Biozidprodukten und behandelten Waren.

Art. 1a Geltungsbereich

1 Diese Verordnung gilt für Biozidprodukte und behandelte Waren. Biozidproduktfamilien sind Biozidprodukten gleichgestellt, soweit keine abweichende Regelung besteht.

2 Anhang 10 enthält eine Kategorisierung der unter diese Verordnung fallenden Arten von Biozidprodukten mit ihrer Beschreibung.

3 Für Biozidprodukte und behandelte Waren, die pathogene Mikroorganismen sind oder enthalten, sind die Bestimmungen dieser Verordnung über das Inverkehrbrin-

1 SR 813.12

2013–......