Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 3 Seiten

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SBVg, VSKB und VAS kritisierten, dass klar zwischen den qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden sei. Die Einordnung eines Liquiditätspuffers in das Kapitel der qualitativen Anforderungen würde dieser Unterscheidung widersprechen. Der Liquiditätspuffer sollte vielmehr erst mit der LCR eingeführt werden.

SBVg, VSKB und VSPB brachten vor, dass betreffend die Berichterstattung noch Unsicherheiten bestünden und die FINMA diesbezüglich klare Vorgaben machen müsste. Weiter sollte die Frequenz der Berichterstattung für kleinere und mittlere Banken reduziert werden (nur quartalsweise). Zudem sei zu präzisieren, dass die Prüfgesellschaften die Richtigkeit der Berichterstattung nur einmal jährlich zu überprüfen haben und nicht etwa monatlich.

SNB, SBVg, VAS, economiesuisse und CP forderten, dass die Liquiditätsverordnung angepasst werden müsste, falls die Vorgaben des Basler Ausschusses geändert oder nicht wie erwartet umgesetzt würden, zumal gewisse Aspekte der internationalen Vorgaben noch umstritten sind. Eine Verschiebung der Einführung der LCR soll auch für die Schweiz gelten (VAS). Weiter sollen die quantitativen Anforderungen der systemrelevanten Banken an die Vorgaben des Basler Ausschusses angepasst werden (SBVg, SVP).

SBVg, VAS und economiesuisse wiesen auf das aktuelle Tief- oder Nullzinsumfeld hin. Dieses bewirke, dass Banken grosse Liquiditätsreserven bei der SNB halten und die Zahlen der Beobachtungsphase deshalb nicht repräsentativ seien. In einem normalen Zinsumfeld sei mit einem akuten Mangel an anrechenbaren liquiden Aktiven im CHF-System zu rechnen. Zudem sei es schwierig, die Reaktionen der Marktteilnehmer zu prognostizieren, wenn sich das monetäre Umfeld wieder ändern sollte.

Von der VSKB wird die Umsetzung der qualitativen Liquiditätsanforderungen bis zum 1.1.2014 als unrealistisch angesehen.