Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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der Ausgabenseite an. Dies ergibt sich zum einen aus dem Auftrag des Parlaments die Aufgaben − sprich die Ausgaben − zu überprüfen, zum anderen aber auch aus der wirtschafts- und finanzpolitischen Erkenntnis, dass Konsolidierungsmassnahmen v.a. dann nachhaltig wirken, wenn sie auf der Ausgabenseite greifen. Dennoch hat der Bundesrat im Zuge der Vorbereitung des KAP 2014 beschlossen, die Tabaksteuer zu erhöhen, um den Haushalt auch einnahmenseitig massvoll zu entlasten.
Das KAP 2014 enthält zwei Typen von Massnahmen. Zum einen sind dies kurzfristig wirksame Massnahmen, die den Haushalt umgehend entlasten. Zum anderen informiert der Bundesrat das Parlament in der vorliegenden Botschaft über ein Paket von längerfristig wirkenden, meist strukturellen Reformen der Aufgabenüberprüfung, die vornehmlich darauf abzielen, Mehrbelastungen vom Haushalt fern zu halten.
Die kurzfristig wirksamen Entlastungsmassnahmen werden dem Parlament in der Form von 16 Sparaufträgen an den Bundesrat im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts vorgelegt; in fünf Fällen sind für die Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig. Es handelt sich dabei teilweise um Aufgabenverzichte und -reformen, teilweise aber auch um Kürzungen und Priorisierungen. Das Massnahmenpaket fällt dabei ausgewogen aus und hat weder markante negative Auswirkungen auf die Erfüllung der Kernaufgaben des Staates, noch auf das Wachstum und die Wohlfahrt des Landes. Sowohl der Eigen- und der Transferbereich als auch alle Departemente und Aufgabengebiete tragen angemessen zur Haushaltentlastung bei. Eigentliche Lastenabwälzungen auf die Kantone werden vermieden, und wo einzelne Massnahmen den Verbundbereich betreffen, werden sie so ausgestaltet, dass die Kantone möglichst grosse Wahlfreiheit bei der Umsetzung haben. Die Auswirkungen des KAP 2014 auf die Volkswirtschaft und das Wirtschaftswachstum sind aus Sicht des Bundesrates mit Blick auf dessen vergleichsweise geringes Volumen unproblematisch.
Im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts soll darüber hinaus der Ausgabenplafond für die Armee für die Jahre 2014 bis 2017 festgelegt werden.
Die in der Botschaft ausgeführten tiefergreifenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung entsprechen weitgehend den Reformen, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 14. April 2010 über die Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung präsentiert hatte. Kernstücke dieses Massnahmenpakets sind insbesondere verschiedene grössere Reformen im Verkehrsbereich (FABI, NEB), die umfassende Reform der Altersvorsorge und die Weiterentwicklung der Armee. Insgesamt weist dieses zweite Massnahmenpaket ein Entlastungspotenzial von gut einer Milliarde aus, das indes v.a. durch die Vermeidung von Mehrbelastungen erreicht wird. Dieses Massnahmenpaket wird der Bundesversammlung nicht zum Entscheid vorgelegt; die einzelnen Vorhaben werden ihr mit separaten Botschaften unterbreitet bzw. liegen ihm bereits vor, oder aber vom Bundesrat in eigener Kompetenz umgesetzt.