Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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Bericht
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Aufgabenüberprüfung und Motionen der eidgenössischen Räte
Die laufende Überprüfung der eigenen Tätigkeit ist eine der Kernaufgaben einer jeden staatlichen Körperschaft. Auf Bundesebene ist sie in der Verfassung (Art. 170 Wirksamkeitsüberprüfung)1 sowie im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (Art. 5 Aufgabenüberprüfung) verankert.2 Bereits im Jahr 2004 nahm der Bundesrat eine grössere Überprüfung der Bundesaufgaben in Angriff. Im darauf folgenden Jahr legte er die übergeordneten Ziele dieser Aufgabenüberprüfung fest, nämlich
• die Beschränkung des Ausgabenwachstums auf ein nachhaltig finanzierbares Niveau,
• die Schaffung von Handlungs- und Gestaltungsspielraum im Haushalt und
• die Festlegung von ausgabenpolitischen Prioritäten und Posterioritäten.
In der Folge konkretisierte er die erste Zielvorgabe dahingehend, dass die Ausgaben des Bundes nicht schneller wachsen sollten als das nominale Bruttoinlandprodukt (stabile Staatsquote) und definierte ein darauf abgestimmtes ausgabenpolitisches Prioritätenprofil in Form von Zielwachstumsraten für die Ausgaben in sechzehn Aufgabengebieten. Zur Schaffung von Handlungsspielräumen im Bundeshaushalt definierte der Bundesrat auch Abbauvorgaben, erarbeitete zunächst Reformstossrichtungen und konkretisierte diese später zu einem Paket von Massnahmen. Als sich die finanzpolitische Situation im Verlauf des Jahres 2009 drastisch zu verschlechtern drohte, konnte ein Teil der erarbeiteten Massnahmen dazu eingesetzt werden, den Haushalt zu entlasten. Zusammen mit der Vernehmlassungsvorlage zum Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOP 12/13) legte der Bundesrat daher im April 2010 den rund 80 Massnahmen umfassenden Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung vor. Die kurzfristig realisierbaren Massnahmen wurden in das KOP 12/13 aufgenommen, während für die mehr Zeit in Anspruch nehmenden Reformen ein verbindlicher Zeitplan festgelegt wurde.
Das Parlament trat im Frühjahr 2011 aufgrund der verbesserten Haushaltslage nicht auf das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 ein. Während dies keine Auswirkungen auf die längerfristigen Massnahmen der Aufgabenüberprüfung hatte, wurden Teile der mit dem Konsolidierungsprogramm beantragten kurzfristigen Massnahmen sistiert. Dies veranlasste die Finanzkommission des Nationalrates eine Motion zur Aufgabenüberprüfung einzureichen (11.3317), die in der Folge vom Ständerat abgeändert und von beiden Räten überwiesen wurde. Die Motion fordert die Fortführung der Aufgabenüberprüfung und die Vorlage einer Sammelbotschaft bis Ende 2012, die den Haushalt mittelfristig substanziell entlasten soll. Die daraus resultie-
1SR 101