Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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Jahren auf mindestens 50 Prozent erheblich erhöht werden. Bis Ende 2012 wird der Bundesrat schliesslich über das Marktmodell für den IKT-Standarddienst „Büroautomation“ beschliessen.
2.4.3.2 Straffung des Portfolios bei den zivilen Bundesbauten
Der Bund verwaltet bei den zivilen Bundesbauten ein Immobilien-Portfolio von rund 2'700 Gebäuden, davon rund 2'100 im Eigentum des Bundes. Neben den Verwaltungsgebäuden umfasst das Portfolio auch Zollgebäude, repräsentative Bauten wie Parlamentsgebäude, Bundeshäuser, Museen, Sport- und Laborbauten sowie die Gebäude der schweizerischen Vertretungen im Ausland.
Die Massnahme sieht vor, dieses Immobilienportfolio im Rahmen verschiedener Projekte zu straffen. Der Bundesrat hat sich dabei im Jahr 2010 Entlastungen von 12 Millionen zum Ziel gesetzt. So sollen die Anzahl Wohnbauten (insb. Dienstwohnungen GWK und EDA) reduziert, die Kulturbauten (u.a. Denkmäler, Ruinen, Amphitheater) auf ihre nationale Bedeutung überprüft und gegebenenfalls verkauft oder einer Trägerschaft übertragen werden, die Bauten der Auslandschweizerschulen in Rom und Catania an diese Institutionen übertragen und die Nutzung der verschiedenen Labors der Bundesverwaltung mittels einer Gesamtkonzeption optimiert werden.
Im Teilbereich Wohnbauten hat der Bundesrat bereits am 24. August 2011 erste Beschlüsse getroffen; es sollen rund 130 Objekte veräussert werden. Daraus sollen jährliche Einsparungen im Umfang von 2,7 Millionen sowie geschätzte Verkaufserlöse in Höhe von rund 110 Millionen innerhalb der nächsten 5-10 Jahre resultieren. Die Einsparungen sind auf die Reduktion der Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und -setzung sowie die ausbleibenden Sanierungen zurückzuführen. Für die übrigen Teilbereiche wird der Bundesrat die weiteren konkreten Einsparpotenziale aufzuzeigen.
Weiteres Vorgehen
Bei den Kulturbauten wird die Massnahme wird im Rahmen von Einzelfallprüfungen laufend umgesetzt.
Für die Übertragung der Immobilien an die Schweizerschulen in Rom und Catania (Italien) fehlt zur Zeit die gesetzliche Grundlage. Sie soll in die vorgesehene Vernehmlassungsvorlage zum neuen Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz aufgenommen werden; die Vernehmlassung wurde Ende September 2012 abgeschlossen. Sobald die Gesetzesgrundlage in Kraft tritt (frühestens per Mitte 2014), kann die Transaktion vollzogen werden.
Das Teilprojekt zu den Laborgebäuden soll bis Ende 2013 abgeschlossen werden. Die Departemente wurden beauftragt, auf Grundlage des Masterplans für Labore des Bundes, der 2011 vom Bundesrat gutgeheissen wurde, die nötigen Korrekturen einzuleiten. Auf eine Zusammenführung der Labors des METAS und der EZV soll verzichtet werden.