Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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Kernkompetenz Verteidigung, subsidiär Unterstützung der zivilen Behörden, Sollbestand der Armee: 100'000 Militärdienstpflichtige, Einsatzfähigkeit von 1000 Armeeangehörigen für humanitäre Hilfeleistungen und Friedensförderung. Die Finanzierung muss die Einhaltung der Eckwerte, die Beseitigung der Ausrüstungslücken und die geplante Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und deren Betrieb sicher stellen. Das Parlament legte dafür in seinem Planungsbeschluss einen Ausgabeplafond von 5 Milliarden ab 2014 fest.
Der Bundesrat hat am 25. April 2012 den Ausgabenplafond der Armee gegenüber dem Legislaturfinanzplan 2013-2015 ab 2015 um 185 Millionen auf 4,7 Milliarden aufgestockt. Im Vergleich zum Planungsbeschluss ist der finanzielle Rahmen zur Weiterentwicklung der Armee damit um rund 375 Millionen pro Jahr tiefer. Dies zwingt die Armee zu weiteren Sparmassnahmen, damit sie den entsprechenden Ausgabenplafond einhalten kann. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee wird u.a. darlegt werden, mit welchen Sparmassnahmen der Bundesrat den Ausgabenplafond der Armee (4,7 Mrd. ab 2015) gegenüber dem vom Parlament beschlossenen Ausgabenplafond (5 Mrd. ab 2014) einhalten will.
Weiteres Vorgehen
Anfangs 2013 wird sich der Bundesrat über die Eckwerte und den Zeitplan aussprechen. Bis spätestens Ende 2013 wird er dem Parlament die Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee unterbreiten.
2.4.3.6 Umfassende Reform in der Altersvorsorge
Die Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen. Die AHV und die berufliche Vorsorge müssen an die demografische Entwicklung angepasst werden. Während von der Verlängerung der Lebenserwartung die erste und die zweite Säule in einem vergleichbaren Ausmass betroffen sind, wirkt sich die Veränderung des Verhältnisses zwischen Aktiven und Personen im Rentenalter schwergewichtig auf die erste Säule aus.
Die für die AHV massgebenden Demografieszenarien wurden in den Jahren 2009 (im Rahmen einer Berichts in Erfüllung des Po 07.3396, Schelbert Louis) und 2011 (unter Berücksichtigung der AHV-Betriebsrechnung 2010) aufgrund der effektiven Entwicklung der vergangenen Jahre grundlegend überarbeitet; gleichzeitig wurden die Annahmen zur Lohnentwicklung und zum Migrationssaldo nach oben korrigiert. Dies hat zur Folge, dass die im Bericht des Bundesrates zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung vom 14. April 2010 beschriebenen finanziellen Entwicklungen einige Jahre später als erwartet eintreten werden. An den grundlegenden Trends ändert die Anpassung der Finanzierungsperspektiven jedoch nichts. Je nach Szenario ist ab dem Jahr 2020 mit einem zunehmenden Finanzierungsbedarf zu rechnen.
In Bezug auf die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge bereitet der Bundesrat eine Reform vor, welche auf der individuellen Lage der betroffenen Personen aufbaut. Durch das transparente Aufzeigen des Reformbedarfs, der Auswirkungen der Reformen und der Reformagenda soll den betroffenen Personen verständlich gemacht werden, mit welchen Massnahmen ihre Leistungen gesichert werden können. Dadurch sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die kommende