Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, können die finanziellen Auswirkungen nur sehr schwer abgeschätzt werden. Zudem ist zu beachten, dass aus einer Umstellung Bahn-Bus nur dann relevante Einsparungen resultieren, wenn gleichzeitig die Schieneninfrastruktur vollständig aufgehoben werden kann.
Weiteres Vorgehen
Die Massnahme "Umstellung Bahn - Bus" ist Bestandteil des zweiten Schritts der Bahnreform 2. Im Oktober 2012 wurde die Anhörung zu den Verordnungsänderungen gestartet. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Juli 2013 vorgesehen.
2.4.3.8 Priorisierungen bei der Umsetzung von Baunormen im Bahnverkehr
Die Massnahme bezüglich Umsetzung von Baunormen im Bahnverkehr umfasste ursprünglich die beiden Elemente einer Erstreckung der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 13. Dezember 200265 und von Massnahmen zur Sicherheit in bestehenden Bahntunnels.
Auf die Teilmassnahme im Bereich Behindertengleichstellung wird verzichtet, weil die Eidgenössischen Räte mit der Annahme der Motion Kiener-Nellen "Verzicht auf unsinnige Sparmassnahme gegen Behinderte und Betagte" (11.3442) eine zeitgerechte Umsetzung der Massnahmen verlangt haben.
Nach Art. 17 EBG66 sind die Eisenbahnunternehmen für den sicheren Betrieb verantwortlich. Sie gestalten ihre Investitionspläne entsprechend, so dass die Sicherheit gewährleistet werden kann. Die entsprechenden Massnahmen werden nach Art. 49 und 56 EBG67 sowie Art. 20 SBBG68 vom Bund finanziert und zum Teil (Privatbahnen) von den Kantonen mitfinanziert.
In fast allen älteren Eisenbahn-Tunnels gibt es heute keine Hilfen für die Selbstrettung der Fahrgäste. Zum Beispiel gibt es keine Wege, keine Beleuchtung, keine Handläufe, keine Fluchtkammern mit Überdruck oder Rettungsstollen. Diese Einrichtungen müssen bei längeren Tunnels nachgerüstet werden, was zum Teil erhebliche Ausbrucharbeiten bedingt und somit hohe Kosten verursacht. Es stehen verschiedene längere Einspurtunnel zur Sanierung an, allen voran der Albulatunnel, aber auch Furka-, Wasserfluh- und Weissensteintunnel.
Die betreffenden Tunnels weisen auch aus baulicher Sicht Investitionsbedarf auf. Dabei lassen sich Synergien zwischen Substanzerhalt bzw. Erneuerung und Sicherheit finden. Die Erreichung der nötigen Tunnelsicherheit wurde deshalb in die ordentlichen Investitionspläne integriert. Damit eine optimale Koordination mit den Substanzerhaltungsmassnahmen möglich ist, wurde die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen teilweise etwas erstreckt.
65BehiG, SR 151.3
66 SR 742.101
67 SR 741.101
68 SR 742.31