Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten

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landwirtschaftlichen Beratungswesen (0,5 Mio.) und die Kürzungen der Direktzahlungen bei den regionalen Programmen in den Bereichen Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts- und Ressourceneffizienzbeiträge (noch nicht quantifiziert; Ziff. 2.3.11). Weiter haben die Kantone auch bei der Kürzung im Gewässerschutz (1 Mio.; Ziff. 2.3.15) und bei den Beiträgen für die amtliche Vermessung (0,6 Mio.) sowie − in einem gewissen Ausmass − beim Verzicht auf die Beiträge an die Sicherstellungsdokumentation im Kulturgüterschutz (0,7 Mio.; Ziff. 2.3.8) die Wahl, ob sie die wegfallenden Bundesbeiträge durch eigene Gelder kompensieren wollen.

Eine direkte Mehrbelastung der Kantone kann nur aus Massnahmen der zweiten Kategorie entstehen, und dies nur, wenn die Kantone die wegfallenden Bundesmittel durch eigene Gelder kompensieren. Diese Massnahmen der zweiten Kategorie verringern das Volumen der Transfers zwischen dem Bund und den Kantonen um etwas mehr als 10 Millionen, was der maximalen Mehrbelastung der Kantone durch das KAP 2014 entspricht. Setzt man diese ins Verhältnis zu den Massnahmen, die bei den Kantonen automatisch zu Entlastungen führen − wozu im Übrigen auch die bereits umgesetzte Senkung der Medikamentenpreise mit entsprechender Reduktion der Mittel für die individuelle Prämienverbilligung gehört −, wird rasch deutlich, dass eine Nettomehrbelastung der Kantone durch das KAP 2014 höchst unwahrscheinlich ist.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen ausgabenseitiger Entlastungsmassnahmen ergeben sich primär durch die damit verbundene Senkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Mit dem KAP 2014 wird der Bundeshaushalt im Jahr 2014 gegenüber der aktuellen Planung um rund 570 Millionen entlastet. Ein guter Teil der Massnahmen hat indessen keine direkte Auswirkung auf die inländische Nachfrage. Dies gilt insbesondere für die reduzierte Verzinsung der IV-Schulden (140 Mio.) und grösstenteils für die Kürzungen bei der Entwicklungshilfe (39 Mio.). Berücksichtigt man ferner, dass die Multiplikatorwirkung einer Nachfrageveränderung in einer kleinen offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz deutlich kleiner als 1 ist, ergeben die Sparmassnahmen Auswirkungen auf das Bruttoinlandprodukt (BIP), die deutlich unter 0,1 Prozent liegen.

Mit den Massnahmen des KAP 2014 und unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Mehrausgaben ergibt sich im Jahr 2014 ein struktureller Überschuss von 270 Millionen. Im Vergleich zum Voranschlag 2013 entspricht dies einer Verbesserung um 117 Millionen (0,02 % des BIP). Dieser leicht restriktive Fiskalimpuls kommt zum richtigen Zeitpunkt, da sich die Auslastung der Wirtschaft gemäss den Annahmen des Finanzplans 2014-2016 kontinuierlich verbessern und sich die Produktionslücke bis 2015 schliessen sollte. Die Entlastungsmassnahmen sind damit auch aus konjunkturpolitischer Optik unproblematisch.