Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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bremse aus heutiger Sicht in diesem Zeitraum erfüllt und strukturelle Defizite vermieden werden. Die von Bundesrat und Parlament bereits beschlossenen Mehrbelastungen (s. Ziff. 1.1.2) können ebenfalls finanziert werden. Dem parlamentarischen Auftrag aus der Motion 11.3317 zur Aufgabenüberprüfung folgend, resultieren gar strukturelle Überschüsse, die − soweit sie dereinst in späteren Voranschlägen bestehen bleiben − für den Schuldenabbau verwendet werden müssen. Der in der Motion vorgebrachten Forderung nach strukturellen Überschüssen kann indes nur Genüge getan werden, wenn am Entlastungsvolumen des KAP 2014 keine Abstriche vorgenommen werden. Daneben gebietet auch ein Blick auf die (hauptsächlich einnahmenseitigen) möglichen Mehrbelastungen und auf die wirtschaftlichen Risiken (s. Ziff. 1.1.2) grosse Zurückhaltung bei Abstrichen am KAP 2014 oder neuen Ausgabenbeschlüssen.
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio.)
FP2014 FP2015 FP2016 Aktualisierter struktureller Saldo (Ziff. 1.1.2) -371 -9356
Entlastungen KAP 2014 ggü. FP 2014-2016 568 575570
Struktureller Überschuss nach KAP 2014 197 482626
Die prozentuale Aufteilung der Entlastungsmassnahmen auf die Departemente zeigt, dass das EDI, das UVEK und das EVD den grössten Beitrag zur Haushaltkonsolidierung zu leisten haben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die genannten Departemente auch die grössten Anteile an den steuerbaren Ausgaben des Bundes aufweisen (Ausgaben ohne Anteile Dritter an Bundeseinnahmen, Passivzinsen). Insgesamt entspricht die prozentuale Aufteilung der Kürzungsvorgaben auf die Departemente auch relativ gut deren Anteil an den steuerbaren Ausgaben, was die innere Ausgewogenheit der vorliegenden Konsolidierungsmassnahmen unterstreicht. Die Anteile können indes je nach Referenzjahr deutlich variieren.
Im Referenzjahr 2016 liegt der Anteil des EDI an den Sparbeiträgen 7,5 Prozentpunkte unter dessen Anteil an den steuerbaren Ausgaben. Dies erklärt sich hauptsächlich mit der hohen Gebundenheit der Ausgaben für die Sozialversicherungen sowie mit dem verhältnismässig geringen Sparbeitrag des Bildungs- und Forschungsbereichs: Während der Anteil der Bildungs- und Forschungsausgaben an den steuerbaren Ausgaben knapp 13 Prozent beträgt, beläuft sich der Anteil der Einsparungen in diesem Aufgabengebiet lediglich auf gut 4 Prozent der Gesamtentlastung. Die Sparbeiträge des VBS erreichen 2014 ihren Höhepunkt (102 Mio.), sinken in den folgenden Jahren jedoch mit Rücksicht auf den erhöhten Ausgabenplafond der Armee deutlich ab (je 41 Mio.). Dies hat zur Folge, dass der Anteil des VBS am KAP 2014 in den Jahren 2015 und 2016 unterproportional ist. Dies widerspiegelt sich im überproportionalen Sparbeitrag des UVEK, bei dem sich die vergleichsweise geringen Einsparungen im EDI und im VBS in entsprechend höheren Sparbeiträgen niederschlagen. Bei einem Anteil an den steuerbaren Ausgaben von knapp 19 Prozent beträgt der Anteil des UVEK an der Gesamtentlastung 2016 29,4 Prozent. Der Anteil des UVEK wird sich allerdings nach dem Wegfall der befristeten Kürzung der Einlage in den Infrastrukturfonds ab 2017 wieder seinem Anteil an den steuerbaren Ausgaben annähern.