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Vernehmlassung 2012/99: Änderung der UVEK-Verordnung über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen · 2 Seiten

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Verordnung über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen Änderung vom ...

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und

Kommunikation (UVEK),

verordnet:

I

Die Verordnung vom 15. Februar 20001 über die Abgeltung der Kantone für die Unterstützung des Vollzugs der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen wird wie folgt geändert:

Art. 2

Die jährliche Abgeltung setzt sich zusammen aus:

a. der Grundabgeltung von 150 000 Franken pro Abgeltungseinheit; und

b. dem Zuschlag.

Art. 3

Die Abgeltungseinheiten und Zuschläge pro Kanton sind im Anhang festgelegt.

II

Der Anhang der Verordnung erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

… Eidgenössisches Departement für Umwelt,

Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard

1 SR 814.018.21

2011–2945