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Vernehmlassung 2013/100: Teilrevision Revision der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung): Zweite Anhörung · 14 Seiten
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Art. 3a Notverteilung im Ereignisfall in Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein
schweizerisches Kernkraftwerk
In Ergänzung zur vorsorglichen Abgabe nach Artikel 3 sorgt die Armeeapotheke in den Gemeinden gemäss Anhang für eine zusätzliche Einlagerung von Tabletten in Apotheken und Drogerien, um im Ereignisfall eine Notfallabgabe nach dem Holprinzip sicherzustellen.
Art. 4 Verteilung und Abgabe im Ereignisfall in den übrigen Gebieten
der Schweiz
1 In den übrigen Gebieten der Schweiz ausserhalb von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk sorgen die Kantone für eine geeignete dezentrale Verteilung und Einlagerung von normverpackten Tabletten in genügender Anzahl, um ihre gesamte Bevölkerung damit versorgen zu können.
2 Die Kantone bereiten für den Ereignisfall die Abgabe der Tabletten an die Bevölkerung vor.
3 Sie beziehen die erforderlichen Mengen an Tabletten über die Armeeapotheke.
Art. 6 Lagerungsbedingungen
Die Tabletten sind bei Raumtemperatur (15-25°C) vor Feuchtigkeit geschützt, und für Kinder unzugänglich zu lagern.
Art. 7
1 Die Gemeinden gemäss Anhang lagern eine genügende Reserve von Tabletten, um Neuzuzüger und kurzzeitig einquartierte Truppen in Friedenszeiten versorgen sowie Verluste ausgleichen zu können.
2 Die Armeeapotheke sorgt dafür, dass die von den Kantonen und den Gemeinden eingelagerten Tabletten bei Bedarf auf ihre Verwendbarkeit hin kontrolliert werden.
3 Die in den Gemeinden gemäss Anhang wohnhafte Bevölkerung wird im Rahmen des jährlichen Sirenenalarms dazu aufgefordert, die Verfügbarkeit ihrer in die Haushaltungen verteilten Tabletten zu überprüfen.
Art. 8 Abs. 2
2 Sie sorgt für die Rücknahme, die fachgemässe Entsorgung und den Ersatz unbrauchbar gewordener Tabletten.
Art. 10 Abs. 1
1 Bei einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität ordnet der für ABCN-Ereignisse zuständige Bundesstab nach Artikel 5 der ABCN-Einsatzverordnung2 an: