Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten

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Dokument (Vertragspartner) Wesentliche Inhalte Q-Strukturen Q-Indikatoren Stand der Umsetzung

Datum Unterzeichnung

Physiotherapie Physioswiss: Einführung und Leitungsgremium keine Erarbeitung von Qualitäts-Qualitätssicherungsvertrag Umsetzung indikatoren mit Physioswiss

(Schweizer Physiotherapie der Qualitätssicherung und der und mit SVFP/ASPI im Verband - Fi- kontinuierlichen Qualitätsver- Gespräch

sio/Physioswiss) besserung,

05.02.2003 Sanktionen

Vertrag mit dem Schweize- SVPF/ASPI: Die Parteien sehen

rischen Verband freiberufli- ein Verfahren zur Ergebnismes-

cher Physiotherapeuten sung der Leistungen vor.

(SVFP/ASPI): Verfahren wird in einem separa-

22.10.2013 ten Vertrag vereinbart werden.

Laboratorien Vereinbarung von internen und QUALAB - Schweizerische Essais circulaires réguliers Grundvertrag zur Qualitäts- externen Qualitätskontrollen, Kommission für Qualitäts- (98% des laboratoires)

sicherung Version 2.1 Sanktionen bei Nicht-Teilnahme sicherung im medizinischen

(Schweizerische Kommissi- oder Nicht-Erfüllung Labor

on für Qualitätssicherung im

medizinischen Labor -

QUALAB)

01.07.1999

Pflegefachpersonen Vereinbarung zur Erarbeitung Paritätische Kommission keine Gespräche betreffend Rahmenvertrag betreffend von Konzept und Programm; Qualitäts-Regelungen sind

Qualitätssicherung Sanktionen angelaufen.