Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 75 Seiten
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Dokument (Vertragspartner) Wesentliche Inhalte Q-Strukturen Q-Indikatoren Stand der Umsetzung
Datum Unterzeichnung
Physiotherapie Physioswiss: Einführung und Leitungsgremium keine Erarbeitung von Qualitäts-Qualitätssicherungsvertrag Umsetzung indikatoren mit Physioswiss
(Schweizer Physiotherapie der Qualitätssicherung und der und mit SVFP/ASPI im Verband - Fi- kontinuierlichen Qualitätsver- Gespräch
sio/Physioswiss) besserung,
05.02.2003 Sanktionen
Vertrag mit dem Schweize- SVPF/ASPI: Die Parteien sehen
rischen Verband freiberufli- ein Verfahren zur Ergebnismes-
cher Physiotherapeuten sung der Leistungen vor.
(SVFP/ASPI): Verfahren wird in einem separa-
22.10.2013 ten Vertrag vereinbart werden.
Laboratorien Vereinbarung von internen und QUALAB - Schweizerische Essais circulaires réguliers Grundvertrag zur Qualitäts- externen Qualitätskontrollen, Kommission für Qualitäts- (98% des laboratoires)
sicherung Version 2.1 Sanktionen bei Nicht-Teilnahme sicherung im medizinischen
(Schweizerische Kommissi- oder Nicht-Erfüllung Labor
on für Qualitätssicherung im
medizinischen Labor -
QUALAB)
01.07.1999
Pflegefachpersonen Vereinbarung zur Erarbeitung Paritätische Kommission keine Gespräche betreffend Rahmenvertrag betreffend von Konzept und Programm; Qualitäts-Regelungen sind
Qualitätssicherung Sanktionen angelaufen.