Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 39Fedlex · Ergebnisbericht

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist anzustreben, wobei die Aufgaben und Kompetenzen klar geregelt werden müssen.

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass er grundsätzlich ein nationales Zentrum für Qualität begrüsst. Es muss aber sichergestellt werden, dass das neue Gesetz nicht zu mehr Bürokratie führt, sondern eine nachhaltige Erhöhung der Patientensicherheit und eine Kostendämpfende Wirkung auf die Gesundheitskosten stattfinden.

Il progetto di legge risponde, nei suoi principi e nelle sue intenzioni, a una lacuna del no- TI stro sistema sanitario già evidenziata nei rapporti pubblicati nel 2006 e nel 2011 da OCSE e OMS. Condividiamo l’esigenza di migliorare gli aspetti legati alla qualità in ambito sanitario alfine di meglio controllare efficacia, appropriatezza ed economicità delle prestazioni. La dispersione delle diverse iniziative già in vigore e la mancanza di coerenza e di coordinamento a livello nazionale rendono particolarmente difficile il monitoraggio della qualità sull’insieme del territorio. Pur con le riserve e le richieste di precisazioni indicate in seguito, riteniamo quindi che l’istituzione di un Centro di referenza nazionale sia nel suo principio una necessità reale. Le linee generali dell’avamprogetto sono condivise, così come gli obiettivi posti dal rapporto esplicativo in consultazione. La competenza di rafforzare la qualità e l’economicità delle prestazioni è già stata demandata alla Confederazione nell’ambito della LAMal. Ci si può pertanto chiedere se per la definizione di una modalità organizzativa per perseguire questi obiettivi, qual’è in fondo il contenuto del progetto di legge, occorra per l’appunto una normativa legislativa formale a sé stante anziché una semplice ordinanza d’esecuzione della LAMal.

Dies ist die Stellungnahme des GDK-Vorstandes nach einer Umfrage bei den Kantonen. GDK

1. Grundsätzliche Beurteilung der Vernehmlassungsvorlage

Die im erläuternden Bericht zur Gesetzesvorlage formulierte Einschätzung der Schwächen der heutigen Situation teilen wir weitgehend.

Der GDK-Vorstand begrüsst daher, dass der Bundesrat die Absicht hat, auf nationaler Ebene und umfassend mehr für die Qualitätssicherung, Erhöhung der Patientensicherheit und die Beurteilung der medizinischen Leistungen im Rahmen von Health Technology Assessment (HTA) zu tun. Den im Gesetz und im erläuternden Bericht formulierten Zielen können wir insofern zustimmen. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass für die notwendigen Qualitätsverbesserungen im Schweizer Gesundheitswesen mit flächendeckend umsetzbaren Programmen, Massnahmen, Kriterien und Methoden sowie einer grösseren Transparenz ein massgeblicher Schub nach vorne nötig ist.

Der GDK-Vorstand unterstützt daher die Schaffung des nationalen Zentrums. Dass damit auch flächendeckende Massnahmen für die ambulante Versorgung, Spitex und Pflegeheime möglich werden, ist ein zentrales Anliegen der Kantone.

Vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden therapeutischen und diagnostischen Möglichkeiten ist es nötig, dass mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um bestehende und neue Leistungen zu überprüfen, damit die Vorteile von Innovationen genutzt und gleichzeitig die Verschwendung von Mitteln für nachgewiesen unnütze und unwirtschaftliche Leistungen vermieden werden können.

Ob zum Erreichen der angestrebten Zielsetzungen ein neues Bundesgesetz erlassen werden muss, wird von einer Minderheit von Kantonen in Frage gestellt. Diese Kantone argumentieren, die Verantwortung für die Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit sei dem Bund durch das KVG übertragen und die Umsetzung der Ziele der Vorlage liessen sich somit in einer Verordnung zum KVG regeln. Die verfassungsrechtliche Grundlage für ein neues Gesetz wird von einigen Kantonen bestritten. Fazit 1: Damit die notwendigen Fortschritte in der Schweiz erreicht werden können, ist eine zusätzliche,

nachhaltige Investition in die Konzipierung, Umsetzung und Messung nationaler Qualitätsstandards und in intensivierte HTA-Aktivitäten im Gesundheitswesen unabdingbar. Die Kantone und andere wichtige Partner sind jedoch im vorliegenden Vorschlag auf der strategischen und operativen Ebene nicht angemessen einbezogen. Für den GDK-Vorstand ist eine alleinige Steuerung des Zentrums durch den Bund nicht akzeptabel und mehrheitsfähig. Der verbindliche Einbezug der relevanten Akteure (insbesondere der Kantone, aber auch der Leistungserbringer, Versicherer und allenfalls weiterer Akteure) ist zwingend sicherzustellen, beispielsweise durch eine breitere Trägerschaft und Vertretungen im Verwaltungsrat.

Wir sind der Ansicht, dass die angemessene Vertretung aller Akteure mit bisherigen und aktuellen Aufgaben im Bereich von Qualitätssicherung, Patientensicherheit und HTA gemäss vorliegender Konzipierung des Zentrums nicht gegeben ist. Die partnerschaftliche

39 von 241