Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten

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Umsetzung von Massnahmen im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit ist für die Akzeptanz und wirkungsvolle Umsetzung aber ein zentraler Erfolgsfaktor. Dieser partizipative Ansatz hat sich beispielsweise in der Stiftung für Patientensicherheit sehr bewährt.

Fazit 2: Der GDK-Vorstand erwartet, dass alternative Organisationsmodelle, unter Einschluss der im erläuternden Bericht erwähnten Netzwerklösung, materiell eingehender geprüft werden. Die Kantone und weitere relevante Partner des Gesundheitswesens sind in den strategischen Leitungsgremien einzuschliessen.

3. Zusammenarbeit - Die Vorlage lässt viele Fragen offen, was die Zusammenarbeit mit bisher im Feld von Qualitätssicherung und HTA tätigen Akteuren anbetrifft. Bedenken, dass Doppelspurigkeiten geschaffen werden könnten, konnten nicht ausgeräumt werden. Eine Klärung der Aufgabenabgrenzung und Zusammenarbeit ist notwendig. - Aus Sicht der Kantone ist es essentiell, dass die Tätigkeiten des ANQ, von patientensicherheit schweiz und des Swiss Medical Board fortbestehen und somit das bisher Erreichte er-halten bleibt und fortgesetzt wird. In jedem Fall muss auf deren Erfahrungen und Vorleistungen aufgebaut werden.

Die Rolle der Kantone im Verhältnis zum Zentrum und zu den erwähnten Organisationen ist in jedem Fall zu klären. Fazit 3: Wir erachten es als notwendig, für den ANQ, patientensicherheit schweiz und das Swiss Medical Board und allenfalls weitere Organisationen konkrete Optionen vorzulegen, wie diese Organisationen und deren Tätigkeiten entweder in das nationale Zentrum integriert werden oder mit einem ständigen Leistungsauftrag mit den Tätigkeiten beauftragt und auf eine stabile finanzielle Basis gestellt werden könnten.

Um eine Bündelung und Koordination der Aktivitäten zur Qualitätsverbesserung in der Schweiz zu erreichen, ist aus Sicht der Kantone eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Akteuren zentral.

Falls die Tätigkeiten von patientensicherheit schweiz im Rahmen der nationalen Programme in den Aufgabenbereich des Zentrums übergehen und sich die Stiftung anschliessend aufgrund der fehlenden Finanzierung auflösen müsste, wäre es ein Anliegen der Kantone, dass die übrigen bisherigen Aktivitäten und Projekte der Stiftung (wie z.B. CIRRNET), in die die Kantone massgeblich mitinvestiert haben, vom nationalen Zentrum übernommen und weitergeführt werden.

Des Weiteren erwartet der GDK-Vorstand im Sinne der verstärkten Koordination, dass die aufgegleisten Aktivitäten des Vereins QualiCCare zur Verbesserung der Behandlungsqualität chronisch Kranker in den Aufgabenbereich des Zentrums aufgenommen werden. Was die interventionsbezogenen Qualitätsregister angeht, sollte das Zentrum aus unserer Sicht nicht nur die konzeptionellen Grundlagen erarbeiten, sondern auch die Führung dieser Register übernehmen können.

Fazit 5: Die Aufgaben und Leistungen des Zentrums und eine mögliche Aufgabenerfüllung durch bestehende Drittorganisationen sind zu klären und präzisieren.

Fazit 6: Die Aufgaben und Leistungen des Zentrums und eine mögliche Aufgabenerfüllung durch das Swiss Medical Board sind zu klären und präzisieren. Zudem sind die Konsequenzen der HTA-Erkenntnisse für die Sozialversicherungen und die Leistungserbringer zu regeln.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst ausdrücklich die geplante Schaf- SKS fung eines nationalen Zentrums für Qualität in der obligatorischen Krankenversicherung. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass mit dem neuen Zentrum keine unnötigen Doppelspurigkeiten entstehen, für welche nur zusätzliche Ressourcen eingesetzt werden müssten. Vielmehr ist darauf zu achten, dass bereits vorhandene Qualitätsprogramme sinnvoll integriert und Synergien genutzt werden können.

Damit die Interessen und Anliegen der Patienten und Konsumenten angemessen vertreten werden können, fordert die SKS, dass auch Konsumentenschutz-Organisationen in der nationalen Qualitätsplattform und der nationalen HTA-Plattform integriert und mit den dazu nötigen Ressourcen ausgestattet werden.

Abgesehen von den oben erwähnten Punkten unterstützt die SKS die in der Vorlage beschriebene Umsetzung des Qualitätszentrums.

Der Bund will mit dieser Vorlage sein Engagement zur Verbesserungen der Qualität im SGB Schweizerischen Gesundheitswesen stärken mit dem Ziel, die Qualität der medizinischen Leistungen und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu erhöhen.

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