Vorlage

Vernehmlassung 2013/112: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie (MetG) · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie (MetG)

Änderung vom .....

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom .....................1

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 18. Juni 19992 über die Meteorologie und Klimatologie wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf die Artikel 64, 74, 76 Absätze 2 und 3, 87, 118 Absatz 2 Buchstabe c und 173 Absatz 2 der Bundesverfassung3

Art. 3 Abs. 3

Aufgehoben

Art. 3a Unentgeltliche und entgeltliche Dienstleistungen des Grundangebots

1 Das Bundesamt macht die erhobenen Daten, insbesondere Mess- und Beobachtungsdaten, sowie Informationen von allgemeinem Interesse, namentlich Wettervorhersagen, Grundlagen zur Klimaentwicklung und Warnungen vor Gefahren des Wetters kostenlos zugänglich. Der kostenlose Zugang zu den Daten und Informationen erfolgt über elektronische Medien.

2 Der Bundesrat kann für weitere Dienstleistungen aus dem Grundangebot, die über die Bereitstellung der Daten und Informationen nach Absatz 1 hinausgehen, Gebühren vorsehen. Die Regelung der Gebühren richtet sich nach Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19974.

II

1BBl …

2 SR 429.1

3SR 101

4 SR 172.010

2014–......