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Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 2 Seiten
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Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten Entwurf
(LadÖG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 95 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom....2,
beschliesst:
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1Dieses Gesetz regelt die zulässigen Öffnungszeiten für Detailhandelsbetriebe auf dem schweizerischen Staatsgebiet.
2Es gilt nicht für die nach kantonalem Recht bezeichneten Feiertage.
Art. 2 Öffnungszeiten
1Detailhandelsbetriebe dürfen von Montag bis Freitag von 6-20 Uhr und am Samstag von 6-19 Uhr geöffnet sein.
2Der 24. Dezember ist den Samstagen gleichgestellt, wenn er auf einen Werktag fällt.
3Die Kantone können längere Öffnungszeiten vorsehen.
Art. 3 Referendum und Inkrafttreten
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
AS..........
1 SR 101
2 BBl XXXX XX 2013–......