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Vernehmlassung 2013/122: Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Umsetzung der Motion Lombardi (12.3637): Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten · 2 Seiten

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Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten Entwurf

(LadÖG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 95 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom....2,

beschliesst:

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1Dieses Gesetz regelt die zulässigen Öffnungszeiten für Detailhandelsbetriebe auf dem schweizerischen Staatsgebiet.

2Es gilt nicht für die nach kantonalem Recht bezeichneten Feiertage.

Art. 2 Öffnungszeiten

1Detailhandelsbetriebe dürfen von Montag bis Freitag von 6-20 Uhr und am Samstag von 6-19 Uhr geöffnet sein.

2Der 24. Dezember ist den Samstagen gleichgestellt, wenn er auf einen Werktag fällt.

3Die Kantone können längere Öffnungszeiten vorsehen.

Art. 3 Referendum und Inkrafttreten

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

AS..........

1 SR 101

2 BBl XXXX XX 2013–......