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Vernehmlassung 2013/138: Änderung von Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) · 2 Seiten
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Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung 2 vom 10. Mai 20001 zum Arbeitsgesetz wird wie folgt geändert:
Art. 25 Abs. 3 und 4
3Auf Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen, sind während des ganzen Jahres Artikel 4 Absatz 2 für den ganzen Sonntag und Artikel 12 Absatz 1 anwendbar.
4Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) legt auf Antrag des Kantons die Einkaufszentren nach Absatz 3 fest. Dabei müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
a. Das Warenangebot der Einkaufszentren ist auf den internationalen Fremdenverkehr ausgerichtet und umfasst überwiegend Luxusartikel.
b. Der Umsatz der Einkaufszentren und einer Mehrheit der sich darin befindenden Geschäfte wird überwiegend mit internationaler Kundschaft erwirtschaftet.
c. Die Einkaufszentren befinden sich in Fremdenverkehrsgebieten nach Absatz 2 oder in einer Entfernung von höchstens 10 Kilometern zur Schweizer Grenze.
II
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ueli Maurer
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 822.112
2013–......