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Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 5 Seiten

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Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung

vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 43 Absatz 5bisdes Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 19941 (KVG),

verordnet:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Anpassung von Tarifstrukturen nach Artikel 43 Absatz 5 erster Satz KVG, die nach Artikel 46 Absatz 4 KVG genehmigt wurden.

Art. 2 Tarifstruktur für ärztliche Leistungen

In der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08, vom Bundesrat genehmigt am 15. Juni 20122, werden die Anpassungen nach dem Anhang vorgenommen.

Art. 3 Informationen und Daten

Die Tarifpartner müssen dem Eidgenössischen Departement des Innern auf Verlangen kostenlos alle Informationen und Daten übermitteln, die notwendig sind, um die Auswirkungen der Anpassungen der Tarifstrukturen zu evaluieren.

1 SR 832.10

2 Die Tarifstruktur TARMED, Version 1.08, vom Bundesrat genehmigt am 15. Juni2012, kann als Version 1.08.0000 eingesehen werden unter www.tarmedsuisse.ch.