Bericht (13MB)

Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 52 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: M215-0122

Die Mitfinanzierung des Bundes im Agglomerationsverkehr wurde mit der NFA als dauerhafte Aufgabe eingeführt. Gemäss Bundesverfassung und NFA ist sie nicht befristet. Die Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel von jährlich 30 – 40 Millionen Franken auf jährlich rund 300 Millionen Franken wurde mit der Schaffung des Infrastrukturfonds jedoch nur befristet auf 20 Jahre eingeführt. Eine langfristige und unbefristete Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs auf höherem Niveau ist allerdings davon abhängig, dass entsprechend zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone, Städte und Gemeinden

Der Infrastrukturfonds stellt unter anderem Mittel zur Verbesserung des Verkehrssystems in Städten und Agglomerationen zur Verfügung. Der vorliegende Bundesbeschluss legt lediglich die Höchstbeiträge für die A-Massahmen der 2. Generation der Programmfinanzierung im Agglomerationsverkehr fest. Weil die grössten Verkehrsprobleme in den Agglomerationen bestehen, ist die Vorlage für diese Gebiete von grösster Wichtigkeit. Die Kantone und Agglomerationen wären allein nicht in der Lage, die erforderlichen Investitionen zu finanzieren. Dies insbesondere auch deshalb, weil Verkehrsinvestitionen in dichten Siedlungsräumen besonders hoch sind.

Die Mitfinanzierung des Bundes gemäss Bundesbeschluss in der Höhe von rund 1,56 Milliarden Franken löst ein Gesamt-Investitionsvolumen von rund 4,23 Milliarden Franken aus (der durchschnittliche Beitragssatz beträgt etwas mehr als 35%). Dies bedeutet, dass die Kantone, Städte und Gemeinden entsprechende Mittel in der Höhe von rund 2,67 Milliarden Franken bereitstellen müssen. Die Kantone, Städte und Gemeinden tragen also weiterhin die Hauptlast der Investitionen, sodass sich die Geschwindigkeit der Umsetzung vorab nach deren finanziellen Möglichkeiten richtet.

Nicht alle Massnahmen werden in den Jahren 2015 bis 2018 bereits vollständig umgesetzt werden können. Vielmehr werden Massahmen teilweise erst gegen Ende dieser Periode überhaupt erst begonnen. Zudem wird auch für die vorliegende 2. Generation der Programmfinanzierung im Agglomerationsverkehr auf einen fixen Termin für den Baubeginn verzichtet (siehe Ziff. 1.3.5.2), sodass damit zu rechnen ist, dass sich der Mittelbedarf über das Jahr 2018 hinaus noch über einige Jahre verteilen wird.

Mit dem Infrastrukturfonds werden keine Beiträge an Unterhalt oder Betrieb im Agglomerationsverkehr geleistet. Die Betriebs- und Unterhaltskosten für die neuen Infrastrukturen werden demzufolge bei Kantonen, Städten und Gemeinden anfallen und deren Ausgaben entsprechend erhöhen. Die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs in den Kantonen und Agglomerationen wird in der Regel durch Gesetze geregelt. Die Frage des zusätzlichen Personalbedarfs für die Kantone, Städte und Agglomerationen ist von der gewählten Organisationsform und den bereits bestehenden Strukturen abhängig. Die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen in den Kantonen beziehungsweise die Frage des zusätzlichen Personalbedarfs für die Kantone, Städte und Agglomerationen hat sich bereits im Rahmen

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der Botschaft vom 2. Dezember 2005 zum Infrastrukturfondsgesetz gestellt und muss daher im Rahmen des vorliegenden Berichtes nicht erneut thematisiert werden.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns

Die Städte und Agglomerationen der Schweiz leiden zusehends unter Verkehrsproblemen. Vielerorts sind die Verhältnisse durch ständige grosse Verkehrsaufkommen, Lärm- und Luftschadstoffimmissionen und Staus gekennzeichnet. Staus und der damit verbundene Zeitverlust führen schon heute zu jährlichen Kosten von deutlich über 1 Milliarde Franken. Dies hat negative Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Umwelt und das Wachstum unserer Wirtschaft. Der Infrastrukturfonds sichert die für die Verbesserung des Verkehrssystems in den Agglomerationen benötigten Bundesmittel. Der Bundesbeschluss zum Programm Agglomerationsverkehr regelt die Mittelfreigabe für die nächste Generation der Massnahmen des Agglomerationsverkehrs (2. Generation). Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt im Vollzug des Gesetzes zum Infrastrukturfonds. Diese 2. Generation des Programms Agglomerationsverkehr bezweckt die Mitfinanzierung derjenigen Massnahmen des Agglomerationsverkehrs mit einer guten bis sehr guten Wirksamkeit und liefert damit einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Funktionalität der Verkehrsnetze.

22 12 BBl 2006 763 29/52 233.8 Agglomerationsverkehr - M215-0122